Wie viele andere Länder und internationale Organisationen hat auch die EU die mit Antibiotikaresistenzen verbundenen Gefahren erkannt und befasst sich damit auf höchster politischer Ebene, um Maßnahmen gegen dieses drängende Problem von weltweitem Ausmaß zu ergreifen.
Internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Baustein des Aktionsplans zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (2017) und der Empfehlung des Rates zu antimikrobiellen Resistenzen (2023). Darin werden Maßnahmen für eine stärkere EU-Beteiligung an globalen Initiativen gegen Antibiotikaresistenzen skizziert.
Die Erklärungen der G7 und der G20 von 2024 zeigen, dass das Problem konzertierte weltweite Anstrengungen auf strategischer Ebene nach dem Konzept „Eine Gesundheit“ erfordert.
Die Kommission arbeitet auf globaler Ebene eng mit vier UN-Organisationen sowie mit deren gemeinsamen Sekretariat, das speziell mit Antibiotikaresistenzen befasst ist, zusammen:
- Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzt sich für die Umsetzung des Globalen Aktionsplans gegen antimikrobielle Resistenzen ein.
- Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hilft Regierungen, Erzeugern, Händlern und anderen Interessenträgern bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes von Antibiotika und zur Verhinderung der Entwicklung von antimikrobiellen Resistenzen. Die FAO hat ihren Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen 2021-2025 überarbeitet. Auf ihrer 44. Konferenz verabschiedete die FAO eine Resolution zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Agrar- und Lebensmittelsystem.
- Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) engagiert sich mit verschiedenen Maßnahmen dafür, antimikrobiellen Resistenzen weltweit vorzubeugen:
- Sie fördert einen verantwortungsbewussten und umsichtigen Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe in der Veterinärmedizin, um deren therapeutische Wirksamkeit zu erhalten.
- Sie setzt sich für eine bessere Kenntnis und Überwachung der Mengen antimikrobieller Mittel in der Tierhaltung ein.
- Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) arbeitet daran, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse als Grundlage für Antibiotikaresistenz-Strategien bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass Umweltaspekte bei den Anstrengungen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ angemessen berücksichtigt werden. Im Dezember 2025 wurde auf der 7. Sitzung der UN-Umweltversammlung (UNEA) eine Resolution zu den ökologischen Aspekten der Antibiotikaresistenz verabschiedet.
Die EU-Kommission unterstützt die Multi-Stakeholder-Partnerschaft-Plattform zu Antibiotikaresistenz der vier UN-Organisationen und beteiligt sich aktiv daran, um eine gemeinsame globale Vision zu erarbeiten und einen breiteren Konsens zu antimikrobiellen Resistenzen zu erreichen.
Auf der zweiten Tagung auf hoher Ebene der UN-Generalversammlung über antimikrobielle Resistenz im September 2024 haben sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, darunter auch die EU-Länder, in Form einer neuen politischen Erklärung auf globale Verpflichtungen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen verständigt.
Dazu gehören konkrete Maßnahmen, um im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“, dem die Einsicht zugrunde liegt, dass die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt untrennbar miteinander verbunden ist, in allen Bereichen gegen antimikrobielle Resistenzen vorzugehen.
Des Weiteren wurden im November 2024 auf der vierten globalen hochrangigen Ministerkonferenz zu antimikrobiellen Resistenzen in Saudi-Arabien die Verpflichtungen von Dschidda angenommen. Mit ihnen sollen einige Punkte der politischen Erklärung der UN-Generalversammlung in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.
Die EU stellt zudem Entwicklungskapazitäten bereit und fördert Maßnahmen in Niedrig- und Mittellohnländern. So unterstützt sie etwa über den Multi-Partner-Treuhandfonds der UN zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen die Umsetzung von nationalen Aktionsplänen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“.
Die Kommission und andere europäische Institutionen, darunter das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), arbeiten über die Trans-Atlantic Task Force for Antimicrobial Resistance (TATFAR) eng mit den Regierungen und Fachagenturen der USA, Kanadas, Norwegens und Großbritanniens zusammen.
Ferner unterstützt die EU-Kommission die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bei der Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Antibiotikaresistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“.
Dazu gehören verschiedene politische Optionen, um antimikrobielle Resistenzen zu bekämpfen, die durch sie verursachten Kosten zu bewerten und die Folgen von politischen Maßnahmen für den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft im Allgemeinen abzuschätzen (OECD-Berichte 2023: Embracing a One Health Framework to Fight Antimicrobial Resistance; Fighting Antimicrobial Resistance in EU and EEA countries).
Darüber hinaus setzt sich die EU nachdrücklich für einen verantwortungsvollen Antibiotika-Einsatz ein und hat im Rahmen der Codex Task Force on Antimicrobial Resistance (TFAMR) von 2007-2011 und 2017-2021 Maßnahmen zur Verringerung von Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln gefördert.
Daraus ist ein Werk aus zwei Leitlinien und einem Verhaltenskodex entstanden, das Regierungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien zum Umgang mit lebensmittelbedingter Antibiotikaresistenz Hilfestellung bieten soll.
Die oben genannten Beispiele sind lediglich repräsentativ und stellen keine vollständige Liste laufender oder geplanter Maßnahmen dar.





