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Public Health

Genehmigung von Wirkstoffen

Wirkstoffe werden vor ihrer Genehmigung zur Verwendung in Biozidprodukten von einem EU-Land bewertet. Im Anschluss daran erfolgt ein Peer-Review, an dem alle EU-Länder mitwirken und der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) koordiniert wird. Dieser Peer-Review wird im Ausschuss für Biozidprodukte durchgeführt. Die ECHA übermittelt der Kommission eine Stellungnahme dazu, ob ein Wirkstoff genehmigt werden kann.

Auf der Grundlage dieser Schlussfolgerungen entscheidet die Kommission darüber, ob die Verwendung des Wirkstoffs in Biozidprodukten genehmigt wird. Wenn dies zum Schutz der Gesundheit von Mensch oder Tier oder der Umwelt erforderlich ist, kann eine solche Genehmigung an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, mit denen sichergestellt wird, dass die festgestellten Risiken bei der Produktzulassung angemessen berücksichtigt werden.

Besonders besorgniserregende Stoffe

Die Verordnung enthält bestimmte Kriterien mit dem Ziel, die Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe auslaufen zu lassen und zu gewährleisten, dass im Laufe der Zeit bessere Alternativen eingesetzt werden.

Zu diesen Stoffen zählen Stoffe, die

  • als Karzinogene der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind
  • als Mutagene der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind
  • als reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind
  • persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind
  • sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind
  • endokrine Disruptoren sind

Es wurde ein Prüfprogramm eingerichtet, um die Wirkstoffe zu prüfen, die bereits in Verkehr waren, als 1998 die ersten EU-Rechtsvorschriften über Biozidprodukte verabschiedet wurden.

Nichtgenehmigungsbeschlüsse

Wird ein Stoff im Rahmen des Prüfprogramms nicht genehmigt, so werden die Biozidprodukte, die diesen Wirkstoff enthalten, in der Regel innerhalb von 12 Monaten vom Markt genommen, sofern die nationalen Behörden nichts anderes vorsehen.

Unionsliste genehmigter Wirkstoffe

Die ständig aktualisierte Liste genehmigter Wirkstoffe kann auf der Website der ECHA abgerufen werden.

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