Endokrine Disruptoren sind chemische Stoffe, die unter bestimmten Voraussetzungen das Hormonsystem von Mensch und Tier beeinflussen können. Die endokrinschädigende Wirkung ist ein relativ neues Kriterium zur Einstufung der Toxizität chemischer Stoffe. Wissenschaftliche Fachkreise und Behörden weltweit haben sich in den letzten Jahren mit diesem Bereich und der Art und Weise seiner Regulierung befasst. Sowohl die EU-Institutionen als auch internationale Organisationen konnten auf diesem Gebiet deutliche Fortschritte erzielen.
Ausarbeitung eines Rechtsrahmens
- Die Europäische Kommission hat 1999 eine Strategie für endokrine Disruptoren ausgearbeitet. Diese Strategie wurde bei späteren Überarbeitungen der bestehenden EU-Rechtsvorschriften über chemische Stoffe berücksichtigt. Im Siebten Umweltaktionsprogramm (7. UAP), das 2013 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wurde, wurde die Harmonisierung gefahrenorientierter Kriterien zur Bestimmung endokriner Disruptoren festgelegt.
- In der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über Pflanzenschutzmittel und der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte wurde die Ausarbeitung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung von Stoffen mit endokrinschädigenden Eigenschaften festgelegt.
- Zusätzliche Vorschriften über endokrine Disruptoren sind in der REACH-Verordnung, der Verordnung über kosmetische Mittel und den EU-Rechtsvorschriften über Lebensmittelkontaktmaterialien enthalten.
- Am 15. Juni 2016 hat die Kommission eine Mitteilung angenommen, in der sie den aktuellen Sachstand und ihre weiteren Maßnahmen in diesem Bereich dargelegt hat. Die Kommission hat ferner die Entwürfe zweier Rechtsakte vorgelegt, mit denen wissenschaftliche Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften festgelegt werden und die das einschlägige Annahmeverfahren durchlaufen haben.
Aktueller Stand
Die Kriterien zur Anwendung bei Biozidprodukten sind veröffentlicht und gelten seit dem 7. Juni 2018.
Die Kriterien zur Anwendung bei Pflanzenschutzmitteln sind ebenfalls veröffentlicht und gelten ab dem 10. November 2018.