Zum Hauptinhalt
Public Health

Überblick

Für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen und medizinischer Versorgung sind die EU-Länder zuständig. Die EU-Gesundheitspolitik dient somit als Ergänzung der einzelstaatlichen Strategien und sorgt für die Einbeziehung des Gesundheitsschutzes in alle Politikbereiche der EU – für eine stärkere Gesundheitsunion.

EU-Politik und -Maßnahmen im Bereich Gesundheit haben folgende Ziele:

  • Schutz und Verbesserung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Europas
  • Unterstützung der Modernisierung und Digitalisierung der Gesundheitssysteme und der Infrastruktur
  • Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesundheitssysteme
  • Befähigung der EU-Länder, künftige Pandemien besser zu verhindern und zu bekämpfen

Strategische Gesundheitsfragen werden von den Vertreterinnen und Vertretern nationaler Behörden und der Europäischen Kommission in einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur öffentlichen Gesundheit erörtert. EU-Institutionen, Länder, regionale und lokale Behörden sowie andere Interessengruppen tragen zur Umsetzung der gesundheitspolitischen Strategie der EU und ihrer Arbeitsprogramme bei.

Aufgabe der Europäischen Kommission

Die Rolle der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) der Europäischen Kommission besteht darin, die Bemühungen der EU-Länder zum Schutz und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass deren Gesundheitssysteme wirksam, zugänglich und belastbar sind. Dies erfolgt auf verschiedene Weise, zum Beispiel durch

  • Legislativvorschläge
  • Bereitstellung von Fördermitteln
  • Koordinierung und Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen EU-Ländern und Gesundheitsexperten
  • gesundheitsfördernde Maßnahmen

Rechtsvorschriften

Die EU kann im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheitsschutz erlassen. Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik). Zu den Bereichen, in denen die EU Rechtsvorschriften erlassen hat, gehören:

Der Rat der EU kann auch Empfehlungen im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit an EU-Länder richten.

Investitionen in Gesundheit

Das Programm EU4Health stellt Finanzmittel bereit, um die Gesundheit in der Union zu verbessern, grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu bekämpfen, Medizinprodukte, medizinische Geräte und krisenrelevante Produkte verfügbar und bezahlbar zu machen und die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme zu erhöhen.

Auch andere EU-Programme investieren in Gesundheitssysteme, medizinische Forschung, Infrastruktur oder andere gesundheitsbezogene Aspekte.

Prioritäten für den Zeitraum 2021–2027

Die Europäische Gesundheitsunion wird sich sowohl mit den dringenden als auch den langfristigen gesundheitspolitischen Prioritäten befassen, von der COVID-19-Krise und der Widerstandsfähigkeit gegen grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren bis hin zum europäischen Plan zur Krebsbekämpfung, der Arzneimittelstrategie für Europa und den digitalen Gesundheitsdiensten.

Auch bei globalen Gesundheitsbedrohungen und -problemen wie antimikrobiell resistenten Infektionen und Impfungen wird die EU weiterhin auf internationale Zusammenarbeit setzen.

Weitere Informationen