Das schwarze Symbol wird durch einen Hinweis ergänzt, um Ärzte, Patienten und Pflegepersonal dazu anzuhalten, vermutete unerwünschte Folgen (Nebenwirkungen) dieser Arzneimittel zu melden.
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- Datum der Veröffentlichung
- 18. März 2013
- Autor
- Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit