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Public Health

UDI-/Produkt-Registrierung

Mit der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte und der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika wurde ein System zur Produktidentifizierung auf Grundlage einer einmaligen Produktkennung (UDI) eingeführt, das die Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten erleichtert. Dies setzt voraus, dass die Hersteller die UDI-/Produkt-Informationen aller Produkte, die sie in der EU in Verkehr bringen, an EUDAMED übermitteln. Bereits jetzt können Hersteller auf freiwilliger Basis UDI-/Produkt-Informationen in das System eingeben.

Die EU-Kommission ist erst dann in der Lage, die Verwendung des UDI-/Produkt-Registrierungsmoduls verpflichtend vorzuschreiben, wenn die in der Verordnung (EU) 2024/1860 festgelegten Übergangsfristen abgelaufen sind. Zusätzliche nationale Registrierungsvorschriften können daher nicht ausgeschlossen werden.

Infografiken

UDI-/Produkt-Datensätze

Dokumentation

  • Die entsprechende aktualisierte Dokumentation einschließlich Benutzerhandbüchern, technischer Dokumentation und häufig gestellten Fragen finden Sie im EUDAMED-Informationszentrum.

Ihr UDI-Helpdesk

Der UDI-Helpdesk unterstützt die Wirtschaftsakteure bei der Umsetzung der mit dem neuen UDI-System eingeführten Verpflichtungen und Anforderungen, einschließlich UDI-Zuweisung, Kennzeichnung und Registrierung von Produkten.

Dieser Helpdesk bietet auch Hilfestellung bei der Verwendung der Europäischen Nomenklatur für Medizinprodukte (EMDN).

Europäische Nomenklatur für Medizinprodukte (EMDN)

Die EMD-Nomenklatur muss von den Herstellern bei der Registrierung ihrer Medizinprodukte in EUDAMED verwendet werden.

Sie ist auf der Website von EUDAMED in ihrer Gesamtheit für die Öffentlichkeit zugänglich.

Weitere Informationen zur EMD-Nomenklatur finden Sie auch in den häufig gestellten Fragen zur EMDN.

Registrierung von Bestandsprodukten („legacy devices“)

In der Verordnung (EU) 2024/1860 werden die Vorschriften für die Registrierung von Bestandsprodukten („legacy devices“) festgelegt.

Weitere Informationen über Bestandsprodukte finden Sie unter den folgenden Links:

Leitfäden

Weitere Anleitung zur Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften finden Sie auf der Seite mit den Leitfäden, insbesondere in den Abschnitten zur einmaligen Produktkennung (UDI) und zu EUDAMED.