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Public Health

Newsletter von Gesundheit-EU 219 – Fokus

Sonnenschutzmittel – problematisch ist nur die Nichtverwendung

von Qasim Chaudhry, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) und Ulrike Bernauer, Vorsitzende der Arbeitsgruppe des SCCS zu Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln.

Der Schutz Ihrer Haut vor der Sonne ist die wirksamste Methode zur Verringerung der Hautkrebsgefahr. Seit einigen Jahren gibt es jedoch Diskussionen über die Risiken der Verwendung bzw. Nichtverwendung von Sonnenschutzmitteln, wobei Bedenken in Bezug auf die Sicherheit bestimmter Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmitteln – insbesondere der mikroskopisch kleinen Nanopartikel – vorgebracht werden.

Nanomaterialien als Inhaltsstoffe von Kosmetika dienen unterschiedlichen Zwecken. Sie fungieren z. B. als UV-Filter (Titandioxid oder Zinkoxid), Farbstoffe (Pflanzenkohle) oder als Antibiotikum. Die Verwendung von Nanomaterialien in Kosmetika ist für die EU-Länder in der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt, in der insbesondere der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) beauftragt wird, (1) die Sicherheit der Verwendung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln zu bewerten und wissenschaftliche Stellungnahmen dazu abzugeben, und (2) in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Gremien Leitlinien für Datenanforderungen und Prüfverfahren bereitzustellen, die den spezifischen Merkmalen von Nanomaterialien Rechnung tragen. Der SCCS prüft die Bestandteile kosmetischer Mittel, darunter Nanomaterialien, um zu ermitteln, ob sie für den menschlichen Gebrauch unbedenklich sind, während andere (z. B. ökologische) Sicherheitsaspekte von anderen Regulierungsstellen behandelt werden.

2013 veröffentlichte der SCCS eine Stellungnahme, in der er feststellte, dass die Verwendung von Nano-Titandioxid bis zu einer Konzentration von 25 % als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln zum Auftragen auf gesunde, unversehrte sowie auf sonnengeschädigte Haut sicher ist (SCCS/1516/13). Wird allerdings eine Nanomaterialfläche mit anderen Inhaltsstoffen modifiziert, kann dies zu einer Änderung der Materialeigenschaften führen, so dass zahlreiche Varianten eines Nanomaterials entstehen können. Im Falle von Nano-Titandioxid als Zusatz in Sonnenschutzmitteln kam der SCCS zu dem Schluss, dass die aus einer Oberflächenänderung resultierenden Varianten ebenfalls als sicher angesehen werden können. Der SCCS veröffentlichte vor Kurzem eine weitere Stellungnahme (SCCS/1580/16), in der geprüft wird, ob mit anderen Materialien beschichtetes Nano-Titandioxid für die Verwendung als UV-Filter in kosmetischen Mitteln zum Auftragen auf die Haut als unbedenklich angesehen werden kann. Diese gelangt zu dem Schluss, dass die Verwendung von Titandioxid-Nanomaterialien, die mit bestimmten Mengen an drei anderen Beschichtungsstoffen beschichtet sind, in kosmetischen Mitteln zum Auftragen auf gesunde, unversehrte sowie sonnengeschädigte Haut ebenfalls als sicher betrachtet werden kann. Diese Schlussfolgerung basiert hauptsächlich auf Studien zur Hautpenetration, die gezeigt haben, dass diese Nanomaterialien die Haut nicht durchdringen und daher nicht in den Körper gelangen.

Der SCCS unterzieht Stellungnahmen einer ständigen Überprüfung anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. So überprüft er derzeit die Leitlinien zur Sicherheitsbewertung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln (SCCS/1484/12), um dem wissenschaftlichen Fortschritt auf dem Gebiet der Nanotechnologie und neuen Testmethoden Rechnung zu tragen.

Die Verbraucher/innen können aufgrund der Sorgfalt des SCCS bei der Bearbeitung dieser Fragen darauf vertrauen, dass sämtliche Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln, die in Europa in Verkehr kommen, zuvor die strengste Sicherheitsbewertung der Welt durchlaufen haben. Machen Sie sich also keine Sorgen, wenn Sie Sonnenschutzmittel auftragen – sondern nur, wenn Sie keine benutzen! Nach dem Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln sogar eine der 12 Möglichkeiten zur Verringerung der Krebsgefahr!

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Strahlende Zukunft von LED bislang nicht von Gesundheitsrisiken überschattet

Vielleicht lesen Sie diesen Artikel auf dem Bildschirm eines Computers, Tablets oder Handys, in dem LED (Leuchtdioden) zum Einsatz kommen, und mit großer Wahrscheinlichkeit sehen Sie im Alltag vielfältige LED-Anwendungen – in der Innen- und Außenbeleuchtung, in Fahrzeugen, Verkehrsschildern, Gebäudedekorationen usw. Da LED besonders energieeffizient, langlebig und kompakt sind und keine Wärme abgeben, kommen sie in großem Stil zum Einsatz. Deshalb hat die Europäische Kommission ihren Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheits-, Umwelt- und neu aufkommende Risiken“ (SCHEER) ersucht, zu ermitteln, ob diese Art der Beleuchtung eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnte.

LED-Geräte emittieren optische Strahlung, die zwar nicht in den Körper eindringt, aber je nach Dauer der Exposition, Wellenlänge und Lichtintensität möglicherweise Augen und Haut schädigen könnte. Studien belegen jedoch, dass die Strahlung von LED-Bildschirmen in Fernsehgeräten, Laptops, Telefonen, Tabletcomputern und Spielzeug weniger als 10 % der zum Schutz der Netzhaut festgesetzten Obergrenze ausmacht. Das bedeutet, dass sie bei normalem Gebrauch kein Risiko für die Augen darstellen.

Tatsächlich ist die typische Exposition gegenüber optischer Strahlung durch Leuchtdioden im Vergleich zur Sonnenstrahlung unbedeutend. Andere Beleuchtungsarten emittieren auch optische Strahlung, die Teil des elektromagnetischen Spektrums ist.

Bei älteren Personen verursacht der Blick in LED-Leuchten möglicherweise Blendung, einen Perlschnureffekt oder Augenflimmern, während Kinder vor allem blaue LED-Lampen als stark blendend empfinden können. Insgesamt ist der SCHEER aber zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Anzeichen für eine direkte Gesundheitsgefährdung der breiten Öffentlichkeit durch die normale Verwendung von LED-Leuchten vorliegen. Allerdings bedürfen insbesondere die Auswirkungen einer langfristigen geringfügigen Exposition noch eingehender Untersuchung. Und da der Einsatz der LED-Technik sich weiter entwickelt, spricht sich der SCHEER für eine kontinuierliche Überwachung der LED-Lampen sowie aller möglicherweise damit verbundenen Gesundheitsrisiken für die breite Öffentlichkeit aus.

Wenn Sie mehr über die gerade vorgelegte abschließende Stellungnahme des SCHEER zur Sicherheit von Leuchtdioden erfahren oder sich rasch einen Überblick über das Wesentliche verschaffen möchten, ohne auf den wissenschaftlichen Hintergrund einzugehen, können Sie die Zusammenfassung der Stellungnahme und das Factsheet konsultieren, die beide auch online verfügbar sind.

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