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Public Health

Newsletter von Gesundheit-EU 238 – Fokus

Die redaktionellen Artikel für diese Ausgabe wurden von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) der Europäischen Kommission verfasst. Die GD GROW verwaltet eine Datenbank für kosmetische Inhaltsstoffe und das Meldeportal für kosmetische Mittel. Gegebenenfalls beauftragt sie den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ mit einer Risikobewertung in Bezug auf Bestandteile kosmetischer Mittel.

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ spielt eine wichtige Rolle in den laufenden Arbeiten der Kommission zu endokrinen Disruptoren.

Um Risiken für die menschliche Gesundheit auszuschließen, wurden gestützt auf eine wissenschaftliche Risikobewertung des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) mit der Verordnung über kosmetische Mittel (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) zahlreiche Einschränkungen und Verbote hinsichtlich der Verwendung bestimmter Stoffe in kosmetischen Mitteln festgelegt.

Wissenschaftliche Bedenken wegen den endokrinschädlichen Eigenschaften von in kosmetischen Mitteln verwendeten Stoffen werden genau wie Bedenken gegen andere für die menschliche Gesundheit bedenkliche Stoffe in den Risikobewertungen des SCCS berücksichtigt. Endokrine Disruptoren sind chemische Stoffe, die die Wirkungsweise des endokrinen Systems (Hormonsystems) verändern und die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen können.

Es werden Schlussfolgerungen darüber gezogen, ob endokrine/hormonale Aktivitäten mit dem kritischen Endpunkt zusammenhängen, anhand dessen die Sicherheit dieser Stoffe für die Verbraucher bewertet wird, wobei gegebenenfalls auch besonders gefährdete Gruppen wie Kinder berücksichtigt werden.

Am 7. November 2018 verabschiedete die Kommission die Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel im Hinblick auf Stoffe mit endokrin wirksamen Eigenschaften. Der Bericht fasste zusammen, wie als potenzielle endokrine Disruptoren geltende Stoffe im Rahmen der Verordnung über kosmetische Mittel gehandhabt wurden, also ob ihre Verwendung von Fall zu Fall auf Grundlage einer Sicherheitsbewertung durch den SCCS verboten oder eingeschränkt wurde. Insgesamt wurde der Schluss gezogen, dass die Verordnung über kosmetische Mittel geeignete Instrumente zur Regelung der Verwendung kosmetischer Mittel bereitstellt, die ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.

Die Kommission hat sich außerdem verpflichtet, eine Prioritätenliste derjenigen potenziellen endokrinen Disruptoren zu erstellen, die Ende März 2019 noch nicht durch die Verbote der Verordnung über kosmetische Mittel abgedeckt worden waren. Der Ausgangspunkt für diese Prioritätenliste war das Ergebnis einer Screening-Studie, die zur Unterstützung der Folgenabschätzung im Bereich Pflanzenschutzmittel und Biozide durchgeführt worden war. Bei der Screening-Studie wurden bei 6 Stoffen (Benzophenon-3, Kojisäure, 4-Methylbenzylidencampher, Propylparaben, Triclosan und Resorcin), die in kosmetischen Mitteln verwendet werden, potenziell endokrin wirksame Eigenschaften festgestellt, die nicht Gegenstand eines geltenden Verbots oder eines laufenden Verbotsverfahrens sind.

Im Dezember 2018 legte die Kommission der Arbeitsgruppe „kosmetische Mittel“ die vorläufige Liste vor. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wurden aufgefordert, zu der Liste Stellung zu nehmen und andere als potenzielle endokrine Disruptoren betrachtete bedenkliche Stoffe mit zugehöriger Begründung zu übermitteln.

Nach den Eingaben der Mitglieder der Arbeitsgruppe wurde eine endgültige Liste mit 28 Stoffen erstellt, die in zwei Gruppen unterteilt wurden. Die 14 Stoffe der Gruppe A erhielten eine höhere Priorität für die Bewertung, da sie bereits einer REACH-Bewertung aufgrund von Bedenken hinsichtlich endokriner Disruptoren unterzogen werden oder diese Bedenken bereits wissenschaftlich untermauert wurden. Für die 14 Stoffe der Gruppe B lagen entweder noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, oder aber diese Erkenntnisse führten zu Bedenken hinsichtlich der endokrinen Auswirkungen auf die Umwelt und nicht auf die menschliche Gesundheit. Die Gruppe B enthält außerdem Stoffe, die vor Kurzem vom SCCS bewertet und als sicher eingestuft wurden, und/oder Stoffe, die vor Kurzem im Rahmen der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch klassifiziert worden waren und für die entsprechende Risikobewertungs-/Risikomanagementmaßnahmen laufen, um ihre Verwendung in kosmetischen Mitteln zu verbieten oder einzuschränken.

Es wurde eine erste Aufforderung zur Vorlage von Daten für die 14 Stoffe der Gruppe A eingeleitet. (Siehe unten) Nach Eingang der entsprechenden Daten wird die Kommission den SCCS beauftragen, die Stoffe so bald wie möglich zu bewerten. Davon ausgehend wird die Kommission gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Verwendung der einzelnen Stoffe in kosmetischen Mitteln zu verbieten oder einzuschränken.

Für die Zukunft sind unter Berücksichtigung der relevanten Entwicklungen weitere Aufforderungen zur Vorlage von Daten für die 14 Stoffe der Gruppe B geplant.

Weitere Informationen:

Aufforderung zur Vorlage von Daten betreffend Inhaltsstoffe mit potenziellen endokrinschädlichen Eigenschaften, die in kosmetischen Mitteln verwendet werden, läuft bis zum 15. Oktober 2019

Zur Vorbereitung von Ersuchen um wissenschaftliche Stellungnahmen an den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ hat die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) eine Aufforderung zur Vorlage von Daten veröffentlicht, die sich an alle interessierten Parteien richtet, darunter Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, Behörden der EU-Länder, Hersteller kosmetischer Mittel, Hersteller der betreffenden Stoffe sowie Verbraucherverbände.

Die Aufforderung zur Vorlage von Daten betrifft einschlägige wissenschaftliche Informationen, darunter Daten zu allen physikalisch-chemischen Eigenschaften, zur Toxikokinetik und den toxikologischen Endpunkten, zur Bewertung der Exposition aufgrund von Verbraucherprodukten und/oder Angaben zu vorgeschlagenen Höchstwerten für die sichere Konzentration für folgende Stoffe: Benzophenon-3, Kojisäure, 4-Methylbenzylidencampher, Propylparaben, Triclosan, Resorcin, Octocrylen, Triclocarban, Butylhydroxytoluol (BHT), Benzophenon, Homosalat, Benzylsalicylat, Genistein und Daidzein im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.

Weitere Informationen:

Teilen Sie uns bis zum 10. Juli 2019 mit, wie Sie über den Umgang mit endokrinen Disruptoren in der EU denken

Als Reaktion auf die Bedenken hinsichtlich der Kohärenz des EU-Rechtsrahmens leitete die Kommission eine bereichsübergreifende Eignungsprüfung zu endokrinen Disruptoren ein, die zur Bewertung der Frage beitragen wird, ob mit den EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien das Ziel erreicht wird, die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch Minimierung der Gesamtexposition gegenüber endokrinen Disruptoren zu schützen. Interessenträger von Behörden und Industrie bis zu NRO und der breiten Öffentlichkeit können zu dieser Eignungsprüfung mitwirken, indem sie bis zum 10. Juli 2019 ihren Beitrag zu einem Fahrplan einreichen. Der SCCS beabsichtigt dies zu tun.

Im Wege dieser Eignungsprüfung wird die aktuelle Situation in der EU bewertet und mit derjenigen im Jahre 1999 verglichen, als die erste Gemeinschaftsstrategie für endokrine Disruptoren veröffentlicht wurde. Seither wurden erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Erkenntnisse über endokrine Disruptoren und hinsichtlich ihrer Regulierung erzielt. Die EU gilt heute als einer der weltweit führende Akteure beim Umgang mit diesen Chemikalien.

Die Kommission beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte eine öffentliche Konsultation durchzuführen, die 12 Wochen lang in 23 EU-Sprachen über die zentrale Konsultationswebsite der Kommission „Ihre Meinung zählt“ zugänglich sein wird. Antworten können in jeder der 24 Amtssprachen der EU eingereicht werden. Für Oktober ist außerdem ein jährliches Forum zum Thema endokrine Disruptoren vorgesehen. Die Stellungnahme wird voraussichtlich bis Mitte 2020 angenommen.

Weitere Informationen: