Nichtmenschliche Primaten werden wegen ihrer Menschenähnlichkeit in der medizinischen Forschung eingesetzt. Die Ergebnisse aus der Forschung an nichtmenschlichen Primaten können oft direkt auf Menschen übertragen werden, und die Wissenschaft hat dadurch viel über Krankheiten, Gesundheitsstörungen, Vorbeugung und Behandlung sowohl für Menschen als auch für Tiere gelernt. Der Einsatz dieser den Menschen sehr ähnlichen Tiere wirft jedoch ernste ethische Fragen auf, weshalb er streng überwacht und reguliert ist. Im März 2013 wurden Tierversuche für kosmetische Mittel in der Europäischen Union vollständig verboten, und auch für nichtmenschliche Primaten wurden strenge Regeln eingeführt: So dürfen nichtmenschliche Primaten für Forschungszwecke nicht mehr in der Wildnis gefangen werden, sofern nicht die Ziele der Studie ausdrücklich den Einsatz von Wildtieren verlangen. Außerdem wurde der Einsatz von Menschenaffen verboten. Solange nichtmenschliche Primaten für die medizinische Forschung verwendet werden, befürwortet die Europäische Kommission mit Nachdruck das so genannte 3V-Prinzip, das jetzt Eingang in die EU-Rechtsvorschriften gefunden hat: den Einsatz nichtmenschlicher Primaten nach Möglichkeit Vermeiden und durch tragfähige Alternativen ersetzen, oder zumindest Vermindern, und die wissenschaftlichen Verfahren wie auch die Pflege und Behandlung der Tiere Verbessern. Diese Stellungnahme ist eine Aktualisierung der Stellungnahme von 2009 und befasst sich vor allem mit der Umsetzung des „3V-Prinzips“.
Navigation
- 1. Einleitung
- 2. Hintergrund
- 3. Derzeitiger Einsatz nichtmenschlicher Primaten
- 4. Alternativen für den Einsatz nichtmenschlicher Primaten
- 5. Verminderung und Verbesserung des Einsatzes nichtmenschlicher Primaten
- 6. Bestimmung eines Zeitplans für den schrittweisen Verzicht auf den Einsatz nichtmenschlicher Primaten
- 7. Auswirkungen eines EU-Verbots des Einsatzes nichtmenschlicher Primaten
- 8. Forschungsgebiete für die Weiterverbreitung des 3V-Prinzips
- 9. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1. EINLEITUNG
1.1. Was ist der Zweck dieser Stellungnahme 2017?
Die Stellungnahme unterstreicht die zahlreichen wissenschaftlichen Ansätze, die zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Studien und Tests an nichtmenschlichen Primaten beitragen können. Sie beantwortet vor allem die dazu von der Europäischen Kommission gestellten sechs Fragen. Sie aktualisiert die Stellungnahme von 2009 zum selben Thema und empfiehlt zahlreiche Methoden zum Ersatz nichtmenschlicher Primaten in der Forschung, zur Senkung der Anzahl der Tiere und zur Verbesserung der Testverfahren und der Haltung und Pflege der Tiere.
1.2. Welche Themen werden in der aktualisierten Stellungnahme von 2017 angesprochen?
Das Ersuchen der Kommission um eine Stellungnahme umfasste sechs wichtige Fragen, die in dieser Web-Zusammenfassung kurz und präzise erläutert werden. Überdies gibt es ein für die Öffentlichkeit bestimmtes, leicht verständliches Datenblatt zu dieser Stellungnahme. Für genauere Informationen und eine tiefer greifende Diskussion über die wissenschaftliche Rechtfertigung des Einsatzes nichtmenschlicher Primaten für Forschung und Studien lesen Sie bitte die Stellungnahme im vollständigen Wortlaut.
Folgende Fragen werden in dieser Stellungnahme 2017 beantwortet:
- In welchen Forschungsbereichen werden nichtmenschliche Primaten heute noch eingesetzt?
- Gibt es Alternativen für den Einsatz nichtmenschlicher Primaten in der Forschung und in Sicherheitsüberprüfungen?
- Wenn nichtmenschliche Primaten nicht ersetzt werden können – wie kann ihr Einsatz vermindert und verbessert werden?
- Kann ein Zeitplan für den schrittweisen Verzicht auf den Einsatz nichtmenschlicher Primaten in der Forschung und in Sicherheitsüberprüfungen festgelegt werden?
- Welche möglichen Auswirkungen hätte ein Verbot des Einsatzes nichtmenschlicher Primaten auf die biomedizinische Forschung?
- Welche Forschungsbereiche sollten vertieft werden, um den Einsatz nichtmenschlicher Primaten zu vermeiden, zu vermindern und zu verbessern?