Zum Hauptinhalt
Public Health

Obwohl die Entwicklung und Umsetzung der Lösungen für ein digitales Gesundheitssystem eine nationale Angelegenheit sind, bietet die EU Unterstützung durch die Bereitstellung von Finanzmitteln und Plattformen, auf denen EU-Länder an eHealth-Themen zusammenarbeiten können. Aspekte wie Interoperabilität oder Qualitätsstandards werden auf europäischer Ebene durch koordiniertes Vorgehen und digitale Ausrichtung angegangen.

Plattformen für strategische Zusammenarbeit

Plattformen für die Zusammenarbeit werden von verschiedenen Strukturen bereitgestellt:

  • Das im Rahmen der Richtlinie 2011/24/EU über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung eingerichtete Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste (eHealth) verbindet die für eHealth zuständigen nationalen Behörden. Im Rahmen dieses freiwilligen Netzwerks können die EU-Länder in puncto Interoperabilität und Standardisierung gestalterisch tätig werden. Die Tätigkeiten des Netzwerkes für elektronische Gesundheitsdienste basieren auf Prioritäten, die im mehrjährigen Arbeitsplan 2018–2021 festgelegt sind.
  • Die Gemeinsame Aktion zur Unterstützung des eHealth-Netzwerks wurde 2018 eingeleitet und ist unter eHAction (eHealth Action) bekannt. Sie ist die dritte Aktion dieser Art und die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit ihrer Vorläuferinnen. Im Kern geht es darum, das eHealth-Netzwerk technisch und wissenschaftlich zu beraten, die länderübergreifende Gesundheitsversorgung in der EU zu erleichtern und die erforderliche politische Unterstützung für die digitale eHealth-Diensteinfrastruktur (eHDSI) zu gewährleisten.

    Die eHAction entwickelt strategische Empfehlungen und Instrumente, um die Diskussionen zwischen dem eHealth-Netzwerk, den EU-Ländern und der Kommission in vier vorrangigen Bereichen zu fördern, die auf dem mehrjährigen Arbeitsprogramm des eHealth-Netzwerks für den Zeitraum 2018–2021 aufbauen. Sie wird im Rahmen des EU-Gesundheitsprogramms gefördert und verfolgt folgende Ziele:

    • Aktive Teilhabe
    • Innovative Nutzung von Gesundheitsdaten
    • Kontinuität der Behandlung
    • Problembehebung bei der Umsetzung
  • Die eHealth-Interessengruppe (eHSG) setzt sich zusammen aus Vertretern der europäischen Dachverbände oder Organisationen in den Bereichen Forschung, Industrie und Standardisierung mit europäischer Ausrichtung sowie der Verbände von Akteuren (Patienten, Fachkräfte, Dienstleistungsanbieter, usw.) im Bereich eHealth. Wichtigstes Ziel der Gruppe ist es, zur Entwicklung der Politik zu elektronischen Gesundheitsdiensten auf EU-Ebene beizutragen. Die 2012 gegründete Gruppe hat 30 Mitglieder. Ihr Mandat läuft bis Ende 2022.
    Um die Vorteile und den Mehrwert des digitalen Gesundheitswesens in konkreten operativen Bereichen zu fördern, werden derzeit Maßnahmen für eine europäische Zusammenarbeit entwickelt:
    • Einrichtung der eHealth-Diensteinfrastruktur (eHDSI) für die länderübergreifende Weitergabe von Gesundheitsdaten, damit Bürger/innen auch auf Reisen innerhalb der EU medizinisch behandelt werden können,
    • Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums im Sinne sicherer medizinischer Daten im Dienste von Pflege, Forschung und Politik.
  • Im Jahr 2021 wurde die Gemeinsame Aktion für den europäischen Gesundheitsdatenraum, genannt TEHDAS (Towards the European Health Data Space) eingeleitet. An der Aktion beteiligen sich 26 europäische Länder – 22 EU-Mitgliedstaaten und 4 weitere europäische Länder.

    Sie wird die Arbeit der Kommission im Rahmen des europäischen Gesundheitsdatenraums auf folgende Weise unterstützen:

    • Vernetzung von Akteuren im Bereich Gesundheitsdaten für Forschung und Politikgestaltung (sekundäre Datennutzung) in der EU

    • Ermittlung der besten in der EU verfügbaren Verfahren für die sekundäre Datennutzung

    • Entwicklung von Konzepten und Optionen für die effiziente sekundäre Nutzung von Gesundheitsdaten

    Diese Konzepte und Optionen werden sich auf Verwaltungssysteme, Datenqualität, Infrastruktur und Befähigung der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der sekundären Nutzung von Gesundheitsdaten in der EU konzentrieren.

    Die Gemeinsame Aktion wurde im Rahmen des dritten EU-Gesundheitsprogramms eingerichtet.

EU-Finanzhilfen

Im Rahmen ihrer Politik für die elektronischen Gesundheitsdienste stützt sich die Kommission auf verschiedene Finanzinstrumente:

  • Die Fazilität „Connecting Europe“(CEF) unterstützt transeuropäische Netzwerke und Infrastrukturen in den Bereichen Transport, Telekommunikation und Energie. Sie finanziert Projekte, die gemeinsame Herausforderungen durch technisches und organisatorisches Fachwissen angehen. Der Europäische Rat hat für diese Initiative für den Zeitraum 2021–2027 Fördermittel in Höhe von 28,396 Mrd. EUR vorgeschlagen.
  • Das Programm „Digitales Europa“ wird in strategische digitale Kapazitäten investieren und weitere Instrumente zur Förderung des digitalen Wandels ergänzen. Der Europäische Rat hat dafür Mittel in Höhe von 6,761 Mrd. EUR vorgeschlagen.
  • Das größte Forschungsprogramm der EU, Horizont 2020, unterstützt Forschung, Innovation und Zusammenarbeit im Bereich der IKT für Gesundheit und Wohlergehen. Ferner unterstützt es KMU dabei, ihre eHealth-Lösungen zu erweitern und neue Märkte im Ausland zu erschließen. Sein Nachfolger ist das Programm „Horizont Europa“ für den Zeitraum 2021–2027, für das der Europäische Rat im Juli 2020 Mittel in Höhe von 75,9 Mrd. EUR vorgeschlagen hat.
  • Aus dem dritten Gesundheitsprogramm (2014–2020) wurden die Gemeinsamen Maßnahmen und mehrere Projekte im eHealth-Bereich unterstützt. Im Rahmen des anstehenden Programms „EU4Health“ (2021–2027) wird die eHAction der EU auch weiterhin gefördert. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2020 wurden die Mittel auf 1,67 Mrd. EUR angesetzt.

Studien zu eHealth

Die EU-Kommission hat zwei Studien zur Telemedizin und zu Big Data finanziell unterstützt, die als Leitlinien für die Politik in digitalen Gesundheits- und Pflegediensten dienen sollen.

Die Kommission hat eine Studie über die Beurteilung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Gesundheitsdaten mit Blick auf die DSGVO in Auftrag gegeben (Anhang). Die Studie legt dar, wie die DSGVO im Gesundheitswesen der einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Zudem beinhaltet sie einen Überblick über die rechtlichen und technischen Modalitäten in den Mitgliedstaaten, mit denen Gesundheitsdaten sowie Verwaltungssysteme ausgetauscht werden, die den Zugang zu Gesundheitsdaten für Dritte zwecks Weiterverwendung erleichtern sollen.

Darüber hinaus führt die Kommission eine Studie zu Regelungslücken durch, wodurch Hindernisse bei der Bereitstellung von digitalen Gesundheitsdiensten, beim Einsatz künstlicher Intelligenz mit dem Schwerpunkt der Verantwortlichkeit und bei der Nutzung von Gesundheitsdaten ermittelt werden sollen. In der Studie wird außerdem Artikel 14 der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beleuchtet.

Aufbau von Kapazitäten und digitalen Kompetenzen

Digitale Lösungen für die Gesundheitsfürsorge und Pflege können das Wohlergehen von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern verbessern und die Art und Weise, wie Gesundheits- und Pflegedienste für die Patienten erbracht werden, radikal verändern, wenn sie zweckmäßig und kosteneffizient umgesetzt werden. Sie können auch zur Bewältigung von Gesundheitskrisen wie der COVID-19-Pandemie beitragen.

Die Kommission ist bestrebt, die Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten für die Nutzung neuer Technologien wie Telemedizin und künstlicher Intelligenz zu unterstützen und durch die Entwicklung von Indikatoren und Benchmarks sowie durch kurzfristige Peer-Reviews/Partnerschaften zur Optimierung ihrer Gesundheitssysteme beizutragen. Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheits- und Pflegesektors arbeitet die Kommission mit den EU-Ländern zusammen, um Lernenden und Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie Krankenhäusern und politischen Entscheidungsträgern digitale Kompetenzen durch allgemeine und berufliche Bildung – unter anderem durch Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Möglichkeit zum Wissensaustausch – zu vermitteln.