Die Ergebnisse einer von der GD Gesundheit und Verbraucherschutz eingeleiteten öffentlichen Anhörung zeigten Unterstützung für künftige EU-Initiativen zum Thema Organspende und -transplantationen.
Die EU-Kommission schlägt demzufolge folgende Maßnahmen vor: Aktionsplan zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und EU-Rechtsinstrument über Qualität und Sicherheit von Organspende und –transplantation.
Der Aktionsplan sollte auf der Ermittlung und Entwicklung gemeinsamer Ziele, für die anerkanntermaßen ein gemeinschaftliches Vorgehen erforderlich ist, auf vereinbarten quantitativen und qualitativen Indikatoren und Maßstäben, regelmäßiger Berichterstattung sowie der Ermittlung und dem Austausch vorbildlicher Verfahren beruhen.
Das künftige Rechtsinstrument gemäß Artikel 152 EGV wird den Kooperationsansatz unter dem Aktionsplan ergänzen und einen angemessenen und flexiblen EU-Rechtsrahmen liefern.