Nichtmenschliche Primaten werden wegen ihrer Menschenähnlichkeit in der medizinischen Forschung eingesetzt. Die Ergebnisse aus der Forschung an nichtmenschlichen Primaten können oft direkt auf Menschen übertragen werden, und die Wissenschaft hat dadurch viel über Krankheiten, Gesundheitsstörungen, Vorbeugung und Behandlung sowohl für Menschen als auch für Tiere gelernt. Der Einsatz dieser den Menschen sehr ähnlichen Tiere wirft jedoch ernste ethische Fragen auf, weshalb er streng überwacht und reguliert ist. Im März 2013 wurden Tierversuche für kosmetische Mittel in der Europäischen Union vollständig verboten, und auch für nichtmenschliche Primaten wurden strenge Regeln eingeführt: So dürfen nichtmenschliche Primaten für Forschungszwecke nicht mehr in der Wildnis gefangen werden, sofern nicht die Ziele der Studie ausdrücklich den Einsatz von Wildtieren verlangen. Außerdem wurde der Einsatz von Menschenaffen verboten. Solange nichtmenschliche Primaten für die medizinische Forschung verwendet werden, befürwortet die Europäische Kommission mit Nachdruck das so genannte 3V-Prinzip, das jetzt Eingang in die EU-Rechtsvorschriften gefunden hat: den Einsatz nichtmenschlicher Primaten nach Möglichkeit Vermeiden und durch tragfähige Alternativen ersetzen, oder zumindest Vermindern, und die wissenschaftlichen Verfahren wie auch die Pflege und Behandlung der Tiere Verbessern. Diese Stellungnahme ist eine Aktualisierung der Stellungnahme von 2009 und befasst sich vor allem mit der Umsetzung des „3V-Prinzips“.
Navigation
- 1. Einleitung
- 2. Hintergrund
- 3. Derzeitiger Einsatz nichtmenschlicher Primaten
- 4. Alternativen für den Einsatz nichtmenschlicher Primaten
- 5. Verminderung und Verbesserung des Einsatzes nichtmenschlicher Primaten
- 6. Bestimmung eines Zeitplans für den schrittweisen Verzicht auf den Einsatz nichtmenschlicher Primaten
- 7. Auswirkungen eines EU-Verbots des Einsatzes nichtmenschlicher Primaten
- 8. Forschungsgebiete für die Weiterverbreitung des 3V-Prinzips
- 9. Schlussfolgerungen und Empfehlungen