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Public Health

Das Thema ist nicht neu: Bereits im Jahr 2006 veröffentlichte der wissenschaftliche Ausschuss für Verbraucherprodukte eine Stellungnahme zu den biologischen Auswirkungen ultravioletter Strahlung (UVR) von Sonnenbänken. Darin heißt es, dass UV-Geräte zur kosmetischen Bräunung wahrscheinlich das Risiko für bösartige Melanome der Haut und vermutlich auch der Augen erhöhen. Es wurde empfohlen, jungen Menschen unter 18 Jahren vom Besuch einer Sonnenbank abzuraten.
Einige Jahre später, 2009, stufte das Internationale Krebsforschungszentrum (IARC) den Einsatz von UV-emittierenden Bräunungsgeräten als für Menschen krebserregend ein.
Angesichts neuer Erkenntnisse ersuchte die Europäische Kommission den Wissenschaftlichen Ausschuss für Gesundheit, Umwelt- und neu aufkommende Risiken (SCHEER) um eine Aktualisierung der früheren Stellungnahme zu diesem Thema.

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7. Schlussfolgerungen

7.1 Welche allgemeinen Schlussfolgerungen zieht der SCHEER hinsichtlich Sonnenbänken und UV-Exposition?

Ultraviolette Strahlung ist uneingeschränkt als karzinogen anzusehen; sie löst nicht nur Krebs aus, sondern fördert auch sein Wachstum. Beides ist Voraussetzung für die Entwicklung einer Krebserkrankung. Der SCHEER kommt zu dem Schluss, dass fundierten Belegen zufolge der Sonnenbankgebrauch Melanome der Haut, Plattenepithelkarzinom und in geringerem Maße primäres Basalzellenkarzinom auslösen kann, vor allem bei einer Erstexposition im jungen Alter. Es gibt überdies Hinweise darauf, dass Sonnenbankgebrauch auch Augenmelanome verursachen kann. Ein beträchtlicher Teil sowohl der Melanome als auch der sonstigen Hautkrebserkrankungen in der Gesamtbevölkerung sowie ein großer Teil der Melanome in der Altersgruppe unter 30 Jahren entstehen durch Sonnenbankstrahlung.

Außerdem führt UV-Exposition zu schnellerer Hautalterung und kann das Immunsystem schwächen. Da UV-Strahlen aus Sonnenbänken nachweislich Krebs erzeugen und die Art der Entstehung von Krebserkrankungen keine Quantifizierung des Risikos zulässt, können keine sicheren Grenzwerte für UV-Strahlung aus Sonnenbänken festgelegt werden. Sonnenbänke können in keiner Weise so genutzt werden, dass sie die menschliche Gesundheit nicht schädigen – Vorsichtsmaßnahmen wie eingeschränkte Bestrahlungsdauer, Augenschutz usw. haben keinen Einfluss. Fakt ist: Selbst ein einmaliger Gebrauch kann das Krebsrisiko erhöhen und sicher ist daher nur, Sonnenbänke vollständig zu meiden.

7.2 Antworten des Wissenschaftlichen Ausschusses auf die im Auftrag gestellten Fragen der Kommission zu Sonnenbänken

1. Muss die Schlussfolgerung der Stellungnahme von 2006 hinsichtlich der allgemeinen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, die UV-Strahlung ausgesetzt sind, angesichts der neuen wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse der letzten zehn Jahre in nennenswertem Umfang revidiert werden? Wenn ja, was sind die wichtigsten zu berücksichtigenden Aspekte und welche Gesundheitsrisiken ergeben sich für die Nutzer von Bräunungsgeräten für kosmetische Zwecke (Sonnenbänke)?

Es gibt keinen Unterschied in den biologischen und allgemeinen gesundheitlichen Auswirkungen von UV-Strahlung verschiedenen Ursprungs. Das heißt, natürliche UV-Strahlung aus der Sonne und solche aus z. B. Bräunungsgeräten mit demselben Spektrum wie die Sonne verursachen gleiche Schäden. UV-Strahlung aus der Sonne ist genau wie UV-Strahlung aus Bräunungsgeräten im Jahr 2009 als für Menschen krebserregend eingestuft worden (Gruppe 1 der IARC-Klassifizierung). In den letzten zehn Jahren häuften sich Hinweise darauf, dass nicht nur UVB-, sondern auch UVA-Strahlung, die den Hauptanteil der von herkömmlichen Bräunungsgeräten emittierten Strahlung ausmacht, mutagen ist. UV-Strahlung regt spezifische Mutationen in humanen Genen an, die ihrerseits den Ausbruch und die Weiterentwicklung von Hautkrebs fördern („Driver-Mutationen“). UV-Strahlung löst nicht nur genetische Mutationen aus, sondern auch epigenetische Veränderungen, die in Verbindung mit genetischen Schäden Hautkrebs zur Folge haben können. Überdies liegen Anzeichen dafür vor, dass UV-Strahlung in einem gewissen Maße das Augenmelanomrisiko erhöhen kann und sich auch auf die altersbedingte Makuladegeneration (AMD) auswirkt.

Die UVB-Strahlen aus Sonnenbänken können zwar die Produktion von Vitamin D anregen, doch dies funktioniert auch ohne Sonnenbank: Im Sommer ist eine kurze (bis zu 30 Minuten) tägliche Exposition von nicht mit Sonnenschutz behandelten Körperpartien wie Gesicht, Armen und Händen nachweislich ausreichend für die Bildung der nötigen Vitamin-D-Werte; im Winter wird eine angemessene Ernährungsweise empfohlen.

Der immunsuppressive Effekt von UVB-Strahlen war bereits bekannt. Nun gibt es Belege dafür, dass auch UVA-Strahlen in der Wellenlänge von 350 bis 390 nm das Immunsystem schwächen können. Überdies beschleunigt die Exposition gegenüber UVA- und UVB-Strahlung die lichtbedingte Hautalterung.

Es ist bis jetzt noch nicht geklärt, ob die gefühlten positiven Auswirkungen des Sonnenbankgebrauchs auf die Stimmung biologische Ursachen haben. Auch dafür, dass Sonnenbankgebrauch den Blutdruck senkt gibt es keine ausreichenden Hinweise. Wenn überhaupt, ist dies zeitlich befristet, bis zu einer halben Stunde nach Exposition. Die aktuellen Forschungsergebnisse lassen nicht auf einen Rückgang der Gesamtmortalität infolge von Sonnenbankgebrauch schließen.

Fallkontrollstudien, Kohortenstudien und Metaanalysen liefern deutliche Beweise dafür, dass Sonnenbankgebrauch das Hautkrebsrisiko stark erhöht, und zwar umso stärker, je häufiger und langfristiger Sonnenbanksitzungen durchgeführt werden. Jüngere Kohortenstudien belegen einen Anstieg des Melanomrisikos durch Sonnenbankgebrauch bei jungen Menschen. Da alle Analysen um nutzerspezifische Faktoren wie Neigung zu Sonnenbrand, Haarfarbe und Exposition gegenüber der Sonne bereinigt wurden, lässt sich außerdem der Schluss ziehen, dass Sonnenbänke dem Hautkrebsrisiko einen weiteren, von individueller Überempfindlichkeit oder Sonnenbadverhalten unabhängigen Faktor hinzufügen. In Europa könnten Schätzungen zufolge überdies 5,4 % der Melanomfälle in allen Altersgruppen auf den Sonnenbankgebrauch zurückgeführt werden. Dieser Prozentsatz ist viel höher in der Altersgruppe der unter 30-Jährigen: 43 % in Frankreich, 76 % in Australien. Zwar gibt es dafür weniger Studien als über Melanome, doch auch Plattenepithelkarzinom tritt laut Einzelstudien und Metaanalysen häufiger bei Sonnenbanknutzern auf, vor allem wenn die Exposition in der Jugend stattfindet. Eine Korrelation, wenngleich weniger ausgeprägt, wurde auch in Bezug auf Basalzellenkarzinom festgestellt.

2. Bleibt der SCENIHR bei seiner in der Stellungnahme von 2006 vorgebrachten Bewertung, dass der Grenzwert der erythemwirksam gewichteten Bestrahlung der Sonnenbänke von 0,30 W/m2 (entsprechend einem UV-Index 12) einen ausreichenden Schutz für die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer bietet?

Es können keinerlei Grenzwerte für Stärke oder Dosis (Bestrahlung mal Expositionszeit) für eine sichere Sonnenbanknutzung festgelegt werden, weil (a) die krebserregende Wirkung der UV-Strahlung aus Sonnenbänken zweifelsfrei nachgewiesen ist und (b) der stochastische Charakter der Hautkrebsentstehung die Bestimmung von Schwellenwerten für UV-Bestrahlung und -Dosis unmöglich macht.

3. Innerhalb welches Wellenlängenbereichs sollte die gesamte erythemwirksam gewichtete Bestrahlung als vernachlässigbar betrachtet werden (z. B. unter 0,003 W/m2)?

Das Risiko, Hautkrebs zu entwickeln, kann aufgrund des stochastischen Charakters der Krebsentstehung nicht minimiert werden. Es gibt keinen Schwellenwert für negative Langzeitfolgen für die Gesundheit, daher gibt es auch keinen Wellenlängenbereich für Sonnenbankstrahlung, in dem die gesamte erythemwirksam gewichtete Bestrahlung als vernachlässigbar betrachtet werden könnte.