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Public Health

6. STUDIEN ZUR NUTZUNG VON SONNENBÄNKEN

Das Thema ist nicht neu: Bereits im Jahr 2006 veröffentlichte der wissenschaftliche Ausschuss für Verbraucherprodukte eine Stellungnahme zu den biologischen Auswirkungen ultravioletter Strahlung (UVR) von Sonnenbänken. Darin heißt es, dass UV-Geräte zur kosmetischen Bräunung wahrscheinlich das Risiko für bösartige Melanome der Haut und vermutlich auch der Augen erhöhen. Es wurde empfohlen, jungen Menschen unter 18 Jahren vom Besuch einer Sonnenbank abzuraten.
Einige Jahre später, 2009, stufte das Internationale Krebsforschungszentrum (IARC) den Einsatz von UV-emittierenden Bräunungsgeräten als für Menschen krebserregend ein.
Angesichts neuer Erkenntnisse ersuchte die Europäische Kommission den Wissenschaftlichen Ausschuss für Gesundheit, Umwelt- und neu aufkommende Risiken (SCHEER) um eine Aktualisierung der früheren Stellungnahme zu diesem Thema.

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6. Studien zur Nutzung von Sonnenbänken

6.1 Welche Studien wurden hinsichtlich der Nutzung von Sonnenbänken durchgeführt?

Die mit der Nutzung von Sonnenbänken verbundenen Gesundheitsrisiken wurden nach verschiedenen Ansätzen untersucht, zum Beispiel durch epidemiologische Studien, experimentelle Studien mit Menschen oder Tieren sowie durch Untersuchungen an Zellkulturen.

Diese aktualisierte Stellungnahme stützt sich vor allem auf wissenschaftliche Arbeiten und Berichte, die von 2006 bis 2015 in von internationalen Fachkollegen geprüften wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht wurden (siehe Anhang 1 der Stellungnahme). Auch andere Informationsquellen wurden zu Rate gezogen, darunter webgestütztes Material und andere allgemein zugängliche Dokumente, z. B. von staatlichen Stellen und Behörden oder Nichtregierungsorganisationen (NRO).

Bei dieser Stellungnahme handelt es sich um eine Gesundheitsrisikobewertung, in der wissenschaftliche Erkenntnisse zu verschiedenen Bereichen (Haut, Augen, Immunsystem) evaluiert und gegeneinander abgewägt werden, um eine kombinierte Bewertung zu erzielen.

6.2 Wie werden diese Studien und Informationen bei der Risikobewertung eingesetzt?

Nach Evaluierung der Erkenntnisse aus verschiedenen Fachbereichen (Haut, Augen, Immunsystem) wägt der SCHEER sie gegeneinander ab und erstellt eine kombinierte Bewertung. Diese kombinierte Bewertung befasst sich mit der Frage, ob eine Gefährdung vorliegt, das heißt, ob ein Zusammenhang zwischen der Exposition und bestimmten Gesundheitsrisiken besteht. Die Antwort muss nicht „ja“ oder „nein“ sein, sondern kann die Gewichtung der Erkenntnisse hinsichtlich des Vorliegens einer Gefährdung widerspiegeln. Sollte der Beurteilung zufolge eine Gefährdung vorliegen, müssen in der Risikobewertung auch der Grad und die Dosiswirkung hinsichtlich der Höhe des Risikos für verschiedene Expositionsgrade und Expositionsmuster angesprochen werden.

Die Bedeutung einer wissenschaftlichen Erkenntnis für ein bestimmtes Ergebnis beruht auf Daten aus Studien an Menschen und mechanistischen In-Vitro-Studien (Hauptbeweisgrundlage) zusammen mit der Exposition. Dabei wird nicht nur die allgemeine Qualität der Studien berücksichtigt, sondern auch deren Relevanz für die jeweilige Frage. Bei der Gewichtung der Erkenntnisse ist es auch von Bedeutung, ob in den relevanten Studien der Kausalzusammenhang aufgezeigt wurde oder nicht.

Im SCENHIHR-Memorandum (SCENIHR 2012) werden die genauen Kriterien beschrieben, auf denen die Stellungnahme basiert, und außerdem die Kriterien für die Gewichtung aufgezählt.