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Public Health

Auswirkungen von Sonnenbänken für kosmetische Zwecke auf die Gesundheit

Das Thema ist nicht neu: Bereits im Jahr 2006 veröffentlichte der wissenschaftliche Ausschuss für Verbraucherprodukte eine Stellungnahme zu den biologischen Auswirkungen ultravioletter Strahlung (UVR) von Sonnenbänken. Darin heißt es, dass UV-Geräte zur kosmetischen Bräunung wahrscheinlich das Risiko für bösartige Melanome der Haut und vermutlich auch der Augen erhöhen. Es wurde empfohlen, jungen Menschen unter 18 Jahren vom Besuch einer Sonnenbank abzuraten.
Einige Jahre später, 2009, stufte das Internationale Krebsforschungszentrum (IARC) den Einsatz von UV-emittierenden Bräunungsgeräten als für Menschen krebserregend ein.
Angesichts neuer Erkenntnisse ersuchte die Europäische Kommission den Wissenschaftlichen Ausschuss für Gesundheit, Umwelt- und neu aufkommende Risiken (SCHEER) um eine Aktualisierung der früheren Stellungnahme zu diesem Thema.

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1. EINLEITUNG

1.1 Warum ist eine Aktualisierung der Stellungnahme zu Sonnenbänken notwendig?

Sonnenbänke für kosmetisches Bräunen kamen in den 1970er Jahren auf und erlangten in den 90er Jahren besondere Popularität. Man könnte also glauben, sie hätten sich bewährt – denn sie werden immer noch genutzt. Leider zeigen sich die Folgen der Nutzung von Sonnenbänken jedoch erst nach Jahren, auch wenn die Betroffenen schon längst damit aufgehört haben.

Sonnenbänke senden UVA- und UVB-Strahlen aus, genau wie die Sonne. Die UVB-Strahlung verursacht Sonnenbrand, aber sowohl UVA- als auch UVB-Strahlung kann die Haut schädigen. Bedenken hinsichtlich der Nutzung von Sonnenbänken wurden immer wieder geäußert. Bereits vor zehn Jahren, 2006, veröffentlichte der wissenschaftliche Ausschuss für Verbraucherprodukte eine Stellungnahme zu den biologischen Auswirkungen ultravioletter Strahlung (UVR) von Sonnenbänken. Darin wies er darauf hin, dass UV-Geräte zur kosmetischen Bräunung wahrscheinlich das Risiko für bösartige Melanome der Haut und vermutlich auch der Augen erhöhen. Inzwischen wurde durch weitere wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigt, dass Sonnenbänke das Risiko für Melanome und andere Hautkrebsarten erhöhen, vor allem dann, wenn die Sonnenbänke vor dem 30. Lebensjahr genutzt werden. In den Jahren 2009 und 2012 stufte das Internationale Krebsforschungszentrum (IARC) die Exposition gegenüber UV-Strahlen aus der Sonne und aus Bräunungsgeräten als für Menschen krebserregend ein (Gruppe 1 der IARC-Klassifizierung) Verschiedene Studien lassen darauf schließen, dass Sonnenbänke ein zusätzliches Risiko für Melanome darstellen und die menschliche Gesundheit auch in anderer Weise beeinträchtigen, zum Beispiel durch beschleunigte Hautalterung und Schwächung des Immunsystems. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass zwischen der Exposition gegenüber UV-Strahlung – egal, aus welcher Quelle – und der Entstehung von Krebs mehrere Jahre vergehen können.

Angesichts der neuen Daten und vor allem aufgrund des Umstands, dass das IARC UV-Strahlung in Sonnenbänken als krebserregend eingestuft hatte, ersuchte die Europäische Kommission den Wissenschaftlichen Ausschuss für Gesundheit, Umwelt- und neu aufkommende Risiken (SCHEER) um eine Neubewertung der Problematik und eine aktualisierte Stellungnahme zu dem mit der Exposition gegenüber UV-Strahlung verbundenen Krebsrisiko allgemein und der UV-Strahlung in Sonnenbänken im Besonderen. In dieser Stellungnahme werden mit dem Begriff „Sonnenbank“ alle Arten von UV-Geräten zur kosmetischen Bräunung bezeichnet. Sonnenbänke zu medizinischen Zwecken werden hier nicht behandelt.

1.2 Welche spezifischen Fragen werden in dieser aktualisierten Stellungnahme angesprochen?

In ihrem Auftrag an den Wissenschaftlichen Ausschuss stellte die Kommission folgende Fragen:

1. Muss die Schlussfolgerung der Stellungnahme von 2006 hinsichtlich der allgemeinen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, die UV-Strahlung
ausgesetzt sind, angesichts der neuen wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse der letzten zehn Jahre in nennenswertem Umfang revidiert werden? Wenn ja, was sind die wichtigsten zu berücksichtigenden Aspekte und welche Gesundheitsrisiken ergeben sich für die Nutzer von Bräunungsgeräten für kosmetische Zwecke (Sonnenbänke)?

2. Bleibt der SCENIHR bei seiner in der Stellungnahme von 2006 vorgebrachten Bewertung, dass der Grenzwert der erythemwirksam gewichteten Bestrahlung der Sonnenbänke von 0,30 W/m2 (entsprechend einem UV-Index 12) einen ausreichenden Schutz für die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer bietet?

3. Innerhalb welches Wellenlängenbereichs sollte die gesamte erythemwirksam gewichtete Bestrahlung als vernachlässigbar betrachtet werden (z. B. unter 0,003 W/m2)?