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Public Health

Überblick

EU-Bürger/innen haben das Recht auf Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen in jedem EU-Land und auf Erstattung der Kosten einer im Ausland erhaltenen Versorgung in ihrem Heimatland.

Die Richtlinie 2011/24/EU über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung regelt die Bedingungen, unter denen Patienten unter Erstattung der Kosten medizinische Leistungen in einem anderen EU-Land erhalten können. Gegenstand der Richtlinie sind im Wesentlichen die Krankheitskostenerstattung sowie die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Schlüsselelemente

Mit der zunehmenden Vernetzung der Gesundheitspolitik und der Gesundheitssysteme erleichtert die Richtlinie den Zugang zu

  • Informationen über die Gesundheitsversorgung in anderen europäischen Ländern sowie
  • alternativen Optionen der Gesundheitsversorgung und/oder Facharztbehandlung im Ausland.

Mit den Bestimmungen wird ein Gleichgewicht zwischen dem Recht der Patienten auf eine Behandlung im Ausland und der Notwendigkeit tragbarer Gesundheitssysteme hergestellt.

Die Richtlinie

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Überwachung der Richtlinie

Expertengruppe für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Die Expertengruppe „Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung“ bringt Vertreter/innen aller EU-Länder zu dem Zweck zusammen, die Europäische Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie zu unterstützen. Sie bietet der Kommission fachkundige Beratung und den nationalen Behörden ein Forum zum Erfahrungsaustausch in Bezug auf die Richtlinie.

Vor einer Auslandsbehandlung zu klären

  • Bedingungen und Umstände der erbrachten medizinischen Leistung und mögliche Kostenerstattungsansprüche
  • Ihre Rechte bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in einem anderen EU-Land
  • Nationale Kontaktstelle in Ihrem Land
  • Qualität und Sicherheit der Behandlung
  • Beschwerdeverfahren bei Problemen

Weiterführende Informationen

 

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