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Public Health

Gremium der Mitgliedstaaten

Das Gremium der Mitgliedstaaten wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss der Kommission am 5. Februar 2014 eingerichtet.

Die wichtigsten Aufgaben des Gremiums sind:

  • Annahme von Vorschlägen für Netze und Mitgliedschaftsanträgen von Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen
  • Aufnahme von Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen, die sich einem bestehenden Netz anschließen wollen
  • Abschluss eines Netzes (Evaluierung)
  • Beschluss über die Aberkennung der Mitgliedschaft

Arbeitsweise des Gremiums

  • Geschäftsordnung des Gremiums
  • Mitglieder (aus den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Mitgliedstaaten, max. zwei pro Land)
  • Gemeinsamer Vorsitz durch je einen/eine Vertreter/in der Kommission und der Mitglieder; vom Gremium gewählt für zwei Jahre
  • Aktueller gemeinsamer Vorsitz: Schweden (Dr. Lennart Christiansson) und Kommission (Dr. Andrzej Rys, Direktor der Direktion B der GD SANTE)

Sitzungen und Schlüsseldokumente

Nationale Strategien in der EU

Einige Mitgliedstaaten haben schon seit Langem klare Strategien und Kriterien für Verfahren zum Umgang mit seltenen oder komplexen Krankheiten oder Erkrankungen mit geringer Prävalenz, andere hingegen entwickeln sie derzeit und untersuchen, wie dieser Ansatz auf das künftige System der Europäischen Referenznetze übertragen werden kann.

Nachstehend werden nationale Kriterien oder Systeme beschrieben, mit denen Wissenszentren und andere, hochspezialisierte Dienste zugelassen werden. Diese nationalen Strategien sollen die ERN landesweit fördern und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den EU-Ländern vereinfachen.

Österreich

Italien

Belgien

Lettland

Bulgarien

Litauen

Kroatien

Luxemburg

Zypern

Malta

Tschechien

Niederlande

Dänemark

Polen

Estland

Portugal

Finnland

Rumänien

Frankreich

Slowakei

Deutschland

Slowenien

Griechenland

Spanien

Ungarn

Schweden

Irland

EWR-Länder

Norwegen

Liechtenstein

Andere Länder