Das Gremium der Mitgliedstaaten wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss der Kommission am 5. Februar 2014 eingerichtet.
Die wichtigsten Aufgaben des Gremiums sind:
- Annahme von Vorschlägen für Netze und Mitgliedschaftsanträgen von Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen
- Aufnahme von Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen, die sich einem bestehenden Netz anschließen wollen
- Abschluss eines Netzes (Evaluierung)
- Beschluss über die Aberkennung der Mitgliedschaft
Arbeitsweise des Gremiums
- Geschäftsordnung des Gremiums
- Mitglieder (aus den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Mitgliedstaaten, max. zwei pro Land)
- Gemeinsamer Vorsitz durch je einen/eine Vertreter/in der Kommission und der Mitglieder; vom Gremium gewählt für zwei Jahre
- Aktueller gemeinsamer Vorsitz: Schweden (Dr. Lennart Christiansson) und Kommission (Dr. Andrzej Rys, Direktor der Direktion B der GD SANTE)
Sitzungen und Schlüsseldokumente
- Erklärung des ERN-Gremiums der Mitgliedstaaten zum COVID-19-Kommunikationsunterstützungssystem
- Erklärung des ERN-Gremiums der Mitgliedstaaten zur Integration der Europäischen Referenznetzwerke in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten (verfügbar in allen EU-Sprachen sowie Norwegisch)
- Ergebnisse und Beschlüsse des Gremiums sind in den Sitzungsprotokollen aufgeführt.
- Strategische Überlegungen zur Verwirklichung der ERN
- Strategischer Blick auf die den ERN angeschlossenen Partner
- Angeschlossene Partner – Erklärung zur Definition und zu den Mindestkriterien
- Angeschlossene Partner – Erklärung zum Zeitplan für die Benennung
- Angeschlossene Partner – Regeln für den Abschluss
- Erklärung zu Europäischen Referenznetzwerken (ERN) und Gesundheitsindustrie (2019) – Fassung von 2016
Nationale Strategien in der EU
Einige Mitgliedstaaten haben schon seit Langem klare Strategien und Kriterien für Verfahren zum Umgang mit seltenen oder komplexen Krankheiten oder Erkrankungen mit geringer Prävalenz, andere hingegen entwickeln sie derzeit und untersuchen, wie dieser Ansatz auf das künftige System der Europäischen Referenznetze übertragen werden kann.
Nachstehend werden nationale Kriterien oder Systeme beschrieben, mit denen Wissenszentren und andere, hochspezialisierte Dienste zugelassen werden. Diese nationalen Strategien sollen die ERN landesweit fördern und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den EU-Ländern vereinfachen.
![]() Österreich |
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![]() Belgien |
![]() Lettland |
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![]() Litauen |
![]() Kroatien |
![]() Luxemburg |
![]() Zypern |
![]() Malta |
![]() Tschechien |
![]() Niederlande |
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![]() Polen |
![]() Estland |
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![]() Rumänien |
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![]() Deutschland |
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![]() Griechenland |
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![]() Irland |
EWR-Länder
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![]() Liechtenstein |
Andere Länder