Zum Hauptinhalt
Logo der Europäischen Kommission
Public Health

Modul „Registrierung von Akteuren“

Das Modul „Registrierung von Akteuren“ ist das erste von sechs EUDAMED-Modulen.

Die EU-Kommission ist erst dann in der Lage, die Verwendung des Moduls „Registrierung von Akteuren“ verpflichtend vorzuschreiben, wenn die in der Verordnung (EU) 2024/1860 festgelegten Übergangsfristen abgelaufen sind. Zusätzliche nationale Registrierungsvorschriften können daher nicht ausgeschlossen werden.

Akteur-ID/einmalige Registrierungsnummer (SRN)

Mithilfe des Moduls „Registrierung von Akteuren“ können Wirtschaftsakteure im Wege eines Antrags auf Akteursregistrierung die Informationen übermitteln, die erforderlich sind, um eine Akteur-ID bzw. eine einmalige Registrierungsnummer („SRN“ – Single Registration Number) zu erhalten.

Die Akteur-ID/SRN ist eine EU-weit verwendete eindeutige Identifizierung für Wirtschaftsakteure im Medizinproduktesektor.

  • Nachdem der Antrag von der betreffenden zuständigen nationalen Behörde geprüft und genehmigt wurde, generiert EUDAMED für diese Behörde die Akteur-ID/SRN des Wirtschaftsakteurs und übermittelt sie dem antragstellenden Wirtschaftsakteur.
  • Infografik: Funktionen von Akteuren und Akteur-ID/SRN

Antragsverfahren für die Registrierung von Akteuren

Jeder Wirtschaftsakteur im Medizinproduktesektor (Hersteller aus der EU und aus Drittländern, Bevollmächtigte, Hersteller von Systemen/Behandlungseinheiten, Importeure) muss sich als Akteur in EUDAMED registrieren, bevor er Produkte oder Systeme/Behandlungseinheiten auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.

Beim Registrierungsantrag zu übermittelnde Unterlagen

  1. Erklärung zu den Pflichten betreffend die Informationssicherheit
    Alle Akteure müssen eine unterschriebene Erklärung zu den Pflichten betreffend die Informationssicherheit hochladen (Muster in allen EU-Amtssprachen)
  2. Dokument mit Mandatsübersicht 
    Hersteller aus Drittländern müssen über einen aktiven Bevollmächtigten verfügen und neben ihrem Registrierungsantrag ein Dokument mit Mandatsübersicht übermitteln, um sich bei EUDAMED zu registrieren.

Registrierte EUDAMED-Nutzer

Wenn ein Akteur in EUDAMED registriert ist, muss jeder, der im Namen dieses Akteurs zu handeln beabsichtigt, einen Zugang beantragen.

Dokumentation

  • Die entsprechende aktualisierte Dokumentation samt Benutzerhandbüchern, technischer Dokumentation und häufig gestellten Fragen finden Sie im EUDAMED-Informationszentrum.

Orientierungshilfen

  • MDCG 2021-13 Rev. 1 - Fragen und Antworten zu den Pflichten und damit verbundenen Vorschriften für die Registrierung anderer Akteure als Hersteller, Bevollmächtigter und Importeur in EUDAMED, die den Pflichten gemäß Artikel 31 der MP-VO und Artikel 28 der IVD-VO unterliegen
  • Leitfäden als Hilfestellung für Interessenträger bei der Umsetzung der Verordnungen über Medizinprodukte