Zum Hauptinhalt
Public Health

Newsletter von Gesundheit-EU 227 – Fokus

Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Erdöl- und Erdgasexploration und -gewinnung an Land Gesundheitsrisiken mit sich bringt – doch die verfügbaren Daten sind unzureichend.

Von Prof. Peter Hoet, Mitglied des Wissenschaftlichen Ausschusses „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER) und Vorsitzender der SCHEER-Arbeitsgruppe zu Erdöl und Erdgas, medizinische Fakultät der Katholischen Universität Leuven (Belgien)

Die Europäische Kommission hat vor Kurzem den Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER) darum gebeten, die Risiken für die öffentliche Gesundheit zu bewerten, die sich aus der Exploration und Gewinnung von Erdöl und Erdgas an Land in gewerblichem Umfang in der EU ergeben, und Wissenslücken zu ermitteln. Der Wissenschaftliche Ausschuss übermittelte seine Antwort in seiner endgültigen Stellungnahme zu den Auswirkungen der Erdöl- und Erdgasexploration und -gewinnung an Land in der EU auf die öffentliche Gesundheit und den damit verbundenen Risiken.

Beim Umgang mit Erdöl und Erdgas können über 1 300 verschiedene Chemikalien freigesetzt werden. Hinsichtlich der möglicherweise damit verbundenen Auswirkungen auf die Gesundheit der in der näheren Umgebung lebenden Bevölkerung gibt es noch erhebliche Wissenslücken.

Zu Beginn seiner diesbezüglichen Arbeit war der Wissenschaftliche Ausschuss überrascht, wie selten die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung in der Umgebung von seit Langem bewirtschafteten Stätten, an denen Erdöl und Erdgas exploriert und gewonnen werden, wissenschaftlichen Bewertungen und Beobachtungen unterzogen wurde. Dies ist umso erstaunlicher, als zu vergleichbaren Erdöl- und Erdgasexplorations- und -gewinnungsvorhaben in Amerika zahlreiche Studien durchgeführt wurden und wissenschaftliche Erkenntnisse auf mögliche negative Auswirkungen hindeuten.

In seiner Stellungnahme kommt der Wissenschaftliche Ausschuss zu dem Schluss, dass die vorhandenen epidemiologischen Studien geringe bis mäßige Anhaltspunkte dafür bieten, dass die Erdöl- und Erdgasexploration und -gewinnung an Land gesundheitliche Risiken für die Allgemeinbevölkerung birgt. Es gibt auch Anhaltspunkte dafür, dass sich für die Bevölkerung im Umfeld von Stätten, an denen Erdöl und Erdgas exploriert und gewonnen werden, das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen und für die Schädigung von Neugeborenen erhöht.

Der Wissenschaftliche Ausschuss deckte außerdem einige Wissenslücken auf und empfahl zu deren Schließung Folgendes:

  • ein zentralisiertes, harmonisiertes und fundiertes Verzeichnis aller Erdöl- und Erdgasexplorations- und -gewinnungsstätten in der EU
  • Analyse- und Modellstudien, um das Zusammentreffen verschiedener Expositionen und deren Konzentrationen in der Nähe dieser Stätten festzustellen, zu quantifizieren und zu charakterisieren
  • gezielte Biomonitoring- und Expositionsbewertungsstudien für potenziell gefährdete Bevölkerungsgruppen
  • groß angelegte epidemiologische Studien mit genauer Expositionsbewertung
  • Studien zur quantitativen Risikobewertung

Auf den Internetseiten der Wissenschaftlichen Ausschüsse lief vom 22. März bis 6. Mai 2018 eine öffentliche Konsultation zur vorläufigen Stellungnahme. Bei nationalen Behörden, internationalen Organisationen und anderen Interessenträgern wurde diese Konsultation umfassend bekannt gemacht.

Jeder während des Konsultationszeitraums eingegangene Beitrag wurde vom Wissenschaftlichen Ausschuss sorgfältig geprüft, und gegebenenfalls wurde der Wortlaut der entsprechenden Abschnitte der Stellungnahme bearbeitet oder durch Erläuterungen ergänzt, die sich aus sachdienlichen Kommentaren ergaben.

Weitere Informationen

10. Überarbeitung der Leitlinien für die Prüfung und Sicherheitsbewertung kosmetischer Inhaltsstoffe

Die Leitlinien stellen eine allgemeine Anleitung für die Bewertung der Sicherheit eines kosmetischen Fertigprodukts dar. Sie befassen sich vor allem mit der Prüfung und Sicherheitsbewertung der in den EU-Vorschriften zur Kosmetik aufgeführten kosmetischen Inhaltsstoffe, zu denen Sicherheitsbedenken geäußert wurden, können jedoch auch für alle Stoffe konsultiert werden, die in einem kosmetischen Mittel verwendet werden sollen. Die Leitlinien können auch dazu verwendet werden, eine Produktinformation für ein kosmetisches Fertigprodukt zu formulieren, wie es in der Verordnung über kosmetische Mittel vorgeschrieben ist.

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“, eine Gruppe unabhängiger Wissenschaftler, die die Europäische Kommission zu Verbraucherprodukten beraten, aktualisiert die Leitlinien regelmäßig und trägt dabei den Entwicklungen in der Industrie und bei Inhaltsstoffen sowie den Fortschritten in der wissenschaftlichen Methodik Rechnung.

Seit ihrer letzten Überarbeitung im April 2016 wurden die Leitlinien um die neuesten wissenschaftlichen und technologischen Fortschritte ergänzt. Diese jüngste Fassung – die 10. Überarbeitung der Leitlinien – beinhaltet die vollständige Umsetzung des Verbots von Tierversuchen und der Vermarktung von an Tieren getesteten kosmetischen Mitteln. Besondere Beachtung erhalten deshalb die tierversuchsfreien Verfahren, sogenannte Alternativmethoden. Doch auch die Informationen zu älteren In-vivo-Verfahren wurden auf den neuesten Stand gebracht.

Ein Abschnitt wurde über die Gewichtung der Beweiskraft (Weight-of-Evidence-Ansatz) sowie die Verwendung einer Toolbox-Strategie für Genotoxizitätstests eingefügt. Der Abschnitt über die Exposition gegenüber kosmetischen Inhaltsstoffen wurde beträchtlich erweitert.

Weitere Informationen