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Public Health

EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen

Informationen zu antimikrobiellen Resistenzen

Antimikrobielle Resistenz (AMR) ist die Fähigkeit von Mikroorganismen, trotz der Gegenwart eines antimikrobiell wirkenden Stoffes, mit dem normalerweise das Wachstum des betreffenden Mikroorganismus gehemmt oder dieser Mikroorganismus abgetötet wird, zu überleben oder zu wachsen.

Allein in der EU mit EWR gehen jedes Jahr mehr als 35 000 Todesfälle auf das Konto von antimikrobiellen Resistenzen.

Antimikrobielle Resistenzen verursachen außerdem erhebliche Kosten, auch für die Gesundheitssysteme.

Im Jahr 2019 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) antimikrobielle Resistenzen zu einer der zehn größten globalen Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit. Im Juli 2022 ermittelte die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten antimikrobielle Resistenzen als eine der drei größten Gesundheitsgefahren.

Insgesamt zeigen die jüngsten Daten bei fast allen Resistenzkombinationen zwischen Bakterien und Antibiotika vor allem in medizinischen Einrichtungen einen deutlichen Anstieg der Zahl der Infektionen und der damit verbundenen Todesfälle.

  • Rund 70 % der Fälle von Infektionen mit antibiotikaresistenten Bakterien waren therapieassoziierte Infektionen.
  • Eine weitere Zunahme antimikrobieller Resistenzen würde weltweit zu schätzungsweise 10 Millionen Todesfällen pro Jahr und zu einem Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts um 2 bis 3,5 % führen.
  • Bis zum Jahr 2050 könnte die Weltwirtschaft dadurch bis zu 100 Billionen US-Dollar verlieren.

Nähere Informationen:

2022 Zusammenfassender Bericht – nationale Aktionspläne der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“

Intensivierung der EU-Maßnahmen:

Am 13. Juni 2023 verabschiedete der Rat die Empfehlung zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“

Am 1. Juni 2023 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zu Maßnahmen der EU zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen.

Am 26. April 2023 verabschiedete die Europäische Kommission als Teil des Maßnahmenpakets Arzneimittel einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“, dem eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beigefügt ist.

Mit diesem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates wird der EU-AMR-Aktionsplan im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ aus dem Jahr 2017 in allen drei Dimensionen des Spektrums des Konzepts „Eine Gesundheit“ erweitert und ergänzt, um größtmögliche Synergien zu erzielen und antimikrobielle Resistenzen in der gesamten EU wirksam zu bekämpfen.

Mit dem vorliegenden Vorschlag für eine Empfehlung des Rates werden folgende Ziele verfolgt:

  • Stärkung der nationalen AMR-Aktionspläne im Rahmen von „Eine Gesundheit“
  • mehr Kontrolle und Überwachung antimikrobieller Resistenzen und der Einnahme antimikrobieller Mittel
  • mehr Prävention und Eindämmung von Infektionen
  • Unterstützung des verantwortungsvollen Umgangs mit antimikrobiellen Mitteln und des umsichtigen Einsatzes von Antibiotika
  • konkrete Empfehlungen für Ziele betreffend antimikrobielle Resistenzen und den Einsatz antimikrobieller Mittel für die menschliche Gesundheit
  • Verbesserung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Aus- und Weiterbildung
  • Förderung von Forschung und Entwicklung, von Anreizen für Innovationen sowie des Zugangs zu antimikrobiellen Mitteln und anderen medizinischen Gegenmaßnahmen betreffend AM-Resistenzen;
  • verstärkte Zusammenarbeit
  • mehr globale Maßnahmen

Beiträge zu dem Vorschlag wurden aus folgenden Konsultationen, Studien und Berichten eingeholt:

2017: EU-Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“

Im Juni 2017 verabschiedete die EU-Kommission den EU-Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen nach dem Konzept „Eine Gesundheit“, wie in den Schlussfolgerungen des Rates am 17. Juni 2016 von den EU-Ländern gefordert.

Die drei Hauptziele dieses Plans sind:

  1. Verwandlung der EU in eine „Best-Practice-Region“,
  2. Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
  3. Gestaltung der globalen Agenda

Der Plan umfasst mehr als 70 Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit von Mensch und Tier sowie Umwelt, deren Fortschritte regelmäßig überwacht werden.

Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans hat die Kommission EU-Leitlinien für die umsichtige Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin angenommen. Ziel dieser Leitlinien ist es, die unsachgemäße Verwendung antimikrobieller Mittel zu reduzieren und ihre umsichtige Verwendung zu fördern.

Sie richten sich an alle Akteure, die am Einsatz antimikrobieller Mittel beteiligt sind. Dies ergänzt die EU-Leitlinien für die umsichtige Verwendung antimikrobieller Mittel in der Tiermedizin.

Zwischen der Annahme des AMR-Aktionsplans im Jahr 2017 und der Annahme des Vorschlags der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ haben einige wichtige Initiativen dazu beigetragen, die Reaktionsmöglichkeiten der EU auf die Bedrohung durch antimikrobielle Resistenzen zu verbessern.

Dazu zählt Folgendes:

Sowohl aus dem Programm EU4Health als auch aus dem Programm Horizont Europa werden Mittel zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen bereitgestellt.  

Aktionsplan der vorigen Kommission (2011–2016)

In dem von der Kommission 2011 vorgelegten Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Resistenzen gegen antimikrobielle Mittel sind 12 Maßnahmen zur gemeinsamen Umsetzung mit den EU-Mitgliedstaaten sowie 7 Bereiche festgelegt, in denen Maßnahmen am dringendsten benötigt werden:

  • Gewährleistung einer zweckmäßigen Verwendung von Antibiotika bei Mensch und Tier
  • Prävention von mikrobiellen Infektionen und deren Ausbreitung
  • Entwicklung neuer wirksamer Antibiotika oder Behandlungsalternativen
  • Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Eindämmung der Risiken antimikrobieller Resistenzen
  • Verbesserung von Aufsicht und Überwachung in der Human- und Veterinärmedizin
  • Förderung von Forschung und Innovation
  • Verbesserung von Kommunikation und Aufklärung sowie Aus- und Fortbildung

Die im Oktober 2016 von der Kommission veröffentlichte Bewertung des Aktionsplans und die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Beiträge haben gezeigt, dass der Aktionsplan als Symbol für politisches Engagement einen Mehrwert erzielte und dass mehrere Maßnahmen innerhalb der Mitgliedstaaten angeregt und die internationale Zusammenarbeit gestärkt wurden.

Überdies stellte er einen Rahmen für die Leitung und Koordinierung von AMR-Maßnahmen auf internationaler Ebene bereit, und zwar sowohl bei Aufsicht und Überwachung als auch in Forschung und Entwicklung. Die wichtigsten Punkte dieser Bewertung sind in einem Datenblatt zusammengefasst.

Darüber hinaus liegt ein externer Bericht über die Bewertung des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Abwehr der steigenden Gefahr der Resistenzen gegen antimikrobielle Mittel (mit Anhängen) vor.

Vor dieser Bewertung wurde im Februar 2015 ein Fortschrittsbericht über den Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (2011–2016) veröffentlicht, in dem der Stand der zur Lösung dieses Problems ergriffenen Maßnahmen dargelegt wurde.

Die Kommission hat eine ausführliche Übersicht über die 12 Aktionen des Plans mit ihren operationellen Zielen, Aktivitäten und Fristen in Form eines Fahrplans vorgelegt, der im November 2016 aktualisiert wurde.

„Eine Gesundheit“-Netz der EU zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen

Das „Eine Gesundheit“-Netz der EU zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen, in dem die Europäische Kommission den Vorsitz führt, besteht hauptsächlich aus Regierungsexperten für Gesundheit von Mensch und Tier sowie Umwelt, den einschlägigen wissenschaftlichen Agenturen der EU, Interessenträgern sowie Sachverständigen der Kommission.

Seine Aufgabe besteht darin, Koordinierung und Dialog zwischen den Bereichen menschliche Gesundheit, Veterinärwesen und Umwelt in den EU-Institutionen, in den Mitgliedstaaten und mit den Interessenträgern bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen zu verbessern.

Dieses Netz tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen.

Sensibilisierungsmaßnahmen

Um auf das Thema Resistenz gegen antimikrobielle Mittel aufmerksam zu machen, hat das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) den Europäischen Tag der Sensibilisierung für Antibiotikaresistenz ins Leben gerufen, der eine Plattform und Unterstützung für die nationalen Kampagnen zur Förderung eines verantwortungsvollen Gebrauchs von Antibiotika bietet.

Im Laufe der Jahre hat sich der Europäische Tag der Sensibilisierung für Antibiotikaresistenz, der jährlich im November zusammen mit der von der WHO veranstalteten Weltwoche für den verantwortungsvollen Gebrauch von antimikrobiellen Mitteln begangen wird, zu einer Plattform von globaler Reichweite entwickelt, die im Einklang mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ der Kommission zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen mit vielen Ländern außerhalb der EU und einschlägigen Interessenträgern zusammenarbeitet. 

Darüber hinaus hat die Kommission im September 2024 eine neue Kampagne gestartet, um das Bewusstsein junger Menschen für antimikrobielle Resistenzen zu schärfen und AMR im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes zu bekämpfen. Die EU setzt sich auch nachdrücklich dafür ein, dass weltweit im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ entschlossener auf die Bedrohung durch antimikrobielle Resistenzen reagiert wird.

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