Das SoHO-Koordinierungsgremium - Europäische Kommission
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Das SoHO-Koordinierungsgremium

Das SoHO-Koordinierungsgremium unterstützt die koordinierte Anwendung der SoHO-Verordnung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Es setzt sich aus zwei Mitgliedern sowie zwei stellvertretenden Mitgliedern je Mitgliedstaat zusammen, die entsprechend ihren Aufgaben in den für SoHO zuständigen Behörden ihres Landes und ihrem Fachwissen ernannt werden. Den Vorsitz teilen sich die Kommission und die Mitgliedstaaten. Die Kommission stellt außerdem das Sekretariat des SoHO-Koordinierungsgremiums. Beobachter und Fachleute können zu den Tätigkeiten des Gremiums hinzugezogen werden.

In die Zuständigkeit des SoHO-Koordinierungsgremiums fallen die Dokumentation von bewährten Verfahren für Überwachungstätigkeiten und von Entschädigungsbedingungen, die Festlegung indikativer Kriterien für kritische SoHO und kritische SoHO-Einrichtungen sowie die Unterstützung gemeinsamer Aufsichtstätigkeiten wie Inspektionen und Bewertungen von Präparaten. Das Gremium spielt auch eine Rolle bei der Koordinierung von Reaktionen in Notfallsituationen und unterstützt die Kommission bei der Festlegung der Spezifikationen der SoHO-Plattform der EU, eines in der Entwicklung befindlichen Online-Tools, das SoHO-Einrichtungen, für SoHO zuständigen Behörden, den Mitgliedstaaten und der Kommission die Möglichkeit bietet, Informationen, Daten und Dokumente zu SoHO und SoHO-Tätigkeiten zu verarbeiten. Des Weiteren bietet das Gremium Beratung dazu, ob die SoHO-Verordnung anwendbar ist, und es erleichtert den Austausch bewährter Verfahren mit Fachgremien wie dem ECDC, dem EDQM und der EMA. Es tauscht sich außerdem mit Beratungsgremien für andere Rechtsrahmen aus.

Die Aufzeichnungen der durch das SoHO-Koordinierungsgremium abgegebenen Empfehlungen bezüglich des Regulierungsstatus sowie den Regulierungsstatus betreffende nationale Entscheidungen werden in einem Kompendium auf der SoHO-Plattform der EU abgelegt.