Informationen zu:
- Inhaltsstoffen
- Emissionen
- toxikologischen Daten
Das IT-Instrument für die Übermittlung dieser Informationen heißt EU-CEG. Es ist ein einheitliches elektronisches Portal der EU.
Andere Erzeugnisse
In einigen EU-Ländern können über EU-CEG auch Informationen zu anderen Erzeugnissen übermittelt werden, z. B. über
- neuartige Tabakerzeugnisse
- pflanzliche Raucherzeugnisse
- nikotinfreie E-Zigaretten
Informationsanforderungen
Die von Herstellern und Importeuren verlangten Informationen sind in zwei Durchführungsbeschlüssen festgelegt:
- im Durchführungsbeschluss zu Tabakerzeugnissen
- im Durchführungsbeschluss zu E-Zigaretten und Nachfüllbehältern
Über EU-CEG
EU-CEG wurde geschaffen, um die Verwaltungslast für Unternehmen und Regulierungsbehörden zu reduzieren und Daten besser vergleichen zu können. Das Instrument wurde von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern der Industrie entwickelt. Es wurde im Mai 2016 in Betrieb genommen.