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Public Health

Übermittlung von Informationen über Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter – einheitliches elektronisches Portal der EU (EU-CEG)

Informationen zu:

  • Inhaltsstoffen
  • Emissionen
  • toxikologischen Daten

Das IT-Instrument für die Übermittlung dieser Informationen heißt EU-CEG. Es ist ein einheitliches elektronisches Portal der EU.

Andere Erzeugnisse

In einigen EU-Ländern können über EU-CEG auch Informationen zu anderen Erzeugnissen übermittelt werden, z. B. über

  • neuartige Tabakerzeugnisse
  • pflanzliche Raucherzeugnisse
  • nikotinfreie E-Zigaretten

Informationsanforderungen

Die von Herstellern und Importeuren verlangten Informationen sind in zwei Durchführungsbeschlüssen festgelegt:

Über EU-CEG

EU-CEG wurde geschaffen, um die Verwaltungslast für Unternehmen und Regulierungsbehörden zu reduzieren und Daten besser vergleichen zu können. Das Instrument wurde von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern der Industrie entwickelt. Es wurde im Mai 2016 in Betrieb genommen.