Die Bewertung des Risikos ist die erste Reaktion auf eine neue grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr. Wichtig zu wissen:
- Ursprung: Welche Krankheit oder Chemikalie hat den Ausbruch verursacht?
- Übertragung: Wie wird die Krankheit verbreitet (z. B. über die Luft wie Influenza, über Nahrungsmittel wie Salmonellen oder mithilfe von Stechmücken wie Zikafieber)?
- Auswirkungen: Welche Folgen hat die Krankheit für die menschliche Gesundheit (verursacht sie z. B. Lungenentzündung usw.)?
- Sterblichkeitsrate: Wie gefährlich ist die Krankheit; wie hoch ist die Sterblichkeitsrate?
Aus den Antworten auf diese Fragen ergeben sich mögliche Gegenmaßnahmen. Genau wie bei COVID-19 kann es jedoch vorkommen, dass wir mit völlig neuartigen Krankheiten konfrontiert werden und Gegenmaßnahmen planen müssen, bevor wir all diese Fragen beantworten können.
Im Beschluss 1082/2013/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren werden koordinierte Risikobewertungsmechanismen auf EU-Ebene festgelegt. Dazu gehört die Mobilisierung von Fachwissen aus internationalen und EU-Einrichtungen zwecks Herausbildung einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage für die Koordinierung des Risikomanagements.
Welche Agenturen führen eine Risikobewertung durch?
Die Risikobewertung wird auf EU-Ebene von folgenden Agenturen durchgeführt:
- vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), wenn die Bedrohung
- biologischen Ursprungs ist und es sich dabei um übertragbare Krankheiten oder antimikrobielle Resistenzen und therapieassoziierte Infektionen handelt, oder
- wenn die Herkunft unbekannt ist.
- von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wenn es sich um eine schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr handelt, die in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.
- von anderen einschlägigen EU-Agenturen, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet hinzugezogen werden, z. B. Umweltschutz.
Soweit die erforderliche Risikobewertung ganz oder teilweise über die Mandate der EU-Agenturen hinausgeht, nimmt die Kommission eine Ad-hoc-Risikobewertung vor. So hat zum Beispiel der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER) die Aufgabe, Risikobewertungen für die öffentliche Gesundheit in Fällen schwerwiegender, grenzüberschreitender chemischer Gefahren durchzuführen.
Die Risikobewertung berücksichtigt im Falle einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite gegebenenfalls relevante Informationen anderer Einrichtungen, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation (WHO).