Konservativen Schätzungen zufolge starben 2002 in der EU 79 000 Erwachsene, darunter 19 000 Nichtraucher, aufgrund der Belastung durch Tabakrauch zu Hause (72 000) oder am Arbeitsplatz (7 300).
Laut einer Eurobarometer-Umfrage (3MB) vom März 2009 befürworten 84 % der Europäerinnen und Europäer rauchfreie Büros und andere Arbeitsplätze in Innenräumen; 79 % sind für rauchfreie Restaurants, und 61 % unterstützen rauchfreie Bars und Kneipen.
Schutz vor dem Passivrauchen in der EU
Mit der Empfehlung des Rates von 2009 wurden die Vorschriften für rauchfreie öffentliche Räume verschärft und die Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei der Eindämmung des Tabakkonsums vertieft.
Laut dem Umsetzungsbericht von 2013 gab es damals in 17 EU-Ländern umfassende Rechtsvorschriften für rauchfreie Umgebungen. In Irland, Griechenland, Bulgarien, Malta, Spanien und Ungarn gelten die strengsten Bestimmungen über rauchfreie Zonen: Dort ist das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz – bis auf einige wenige Ausnahmen – vollständig verboten.
Stand der verschiedenen Vorgaben zu rauchfreien Zonen in der EU
Im Februar 2013 veröffentlichte die Kommission einen zusammenfassenden Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Rates von 2009 über rauchfreie Umgebungen. Dieser ergab Folgendes:
- Alle EU-Länder haben Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der Belastung durch Tabakrauch erlassen, doch die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden sich beträchtlich in Umfang und Reichweite.
- Komplexe Rechtsvorschriften (z. B. Rechtsvorschriften mit Ausnahmeregelungen) lassen sich in einigen EU-Ländern besonders schwer durchsetzen.
- Die tatsächliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger in der EU ist von 2009 bis 2012 zurückgegangen. So sank die Expositionsrate von Personen, die Bars und Kneipen besuchten, von 46 % auf 28 %, und die von Restaurantbesuchern von 31 % auf 14 %.
- Belgien, Spanien und Polen stehen beispielhaft für Länder, in denen die Annahme umfassender Rechtsvorschriften die Expositionsraten innerhalb kurzer Zeit deutlich gesenkt hat.
- Die positiven gesundheitlichen Auswirkungen gesetzlicher Rauchverbote machen sich unmittelbar bemerkbar, z. B. durch weniger Herzinfarkte und Atemwegserkrankungen. Auf die Wirtschaft wirken sich die Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen positiv oder neutral aus.
Die tatsächlichen Expositionsraten bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die Trink- oder Essstätten besuchen, werden auch im Rahmen von Eurobarometer-Umfragen ermittelt. Nach den jüngsten Zahlen (2017) gingen diese noch weiter zurück, und zwar auf 20 % in Bars und Kneipen und auf 9 % in Restaurants.
Darstellung der verschiedenen Vorgaben zu rauchfreien Zonen in der EU:
- Detaillierter Überblick über die Rechtsvorschriften in der EU
- Tabelle der Vorschriften für rauchfreie Zonen und ihre Umsetzung in der EU
- Bericht über die Umsetzung der Empfehlung in den Mitgliedstaaten
Empfehlung des Rates
Die Empfehlung des Rates über rauchfreie Umgebungen wurde am 30. November 2009 nach einem Konsultations- und Legislativverfahren angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen in drei Bereichen aufgefordert:
- Annahme und Umsetzung von Gesetzen zum vollen Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Tabakrauch in geschlossenen öffentlichen Räumen, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln binnen drei Jahren nach Verabschiedung der Empfehlung;
- Unterstützung von Gesetzen zur Schaffung rauchfreier Zonen durch flankierende Maßnahmen wie Schutz von Kindern, Unterstützung von Strategien zur Raucherentwöhnung und Warnbilder auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen;
- Stärkung der Zusammenarbeit auf EU-Ebene durch Einrichtung eines Netzwerks nationaler Anlaufstellen für die Eindämmung des Tabakgebrauchs.
Überarbeitung der Empfehlung des Rates
Vom 22. Juni bis 20. Juli 2022 konnten auf der Website „Ihre Meinung zählt“ im Rahmen einer Sondierung Rückmeldungen eingereicht werden.
Im März 2023 wurden gezielte Konsultationen mit einer Stichprobe von Vertretern der Mitgliedstaaten und Interessenträgern aus Organisationen der Zivilgesellschaft, der Tabakindustrie, dem Gastgewerbe, Verbraucher- und Handelsorganisationen sowie Bildungs-, Sport- und Kultureinrichtungen eingeleitet.
Der Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen wurde am 17. September 2024 auf Kommissionsebene angenommen.
In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Maßnahmen für rauchfreie Umgebungen auf kritische Außenbereiche auszuweiten und neuartige Produkte wie E-Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse mit einzuschließen.
Mit der Empfehlung sollen in erster Linie die Menschen in der EU, insbesondere Kinder und Jugendliche, besser vor dem Passivrauchen und vor Aerosolen geschützt werden; gleichzeitig soll darauf hingewirkt werden, dass traditionelle Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte eine geringere gesellschaftliche Akzeptanz genießen sowie Nikotinsucht bekämpft wird.
Mehr dazu:
- Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt
- Konsultation der Interessenträger (Übersicht)
Pressemitteilungen
- Schutz der öffentlichen Gesundheit: EU-Kommission empfiehlt strengere Maßnahmen für rauchfreie Umgebungen
- Fragen und Antworten zur aktualisierten Empfehlung über rauchfreie Umgebungen
- Bericht über rauchfreie Umgebungen und Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- Tabak in der EU – Bericht der Kommission: Belastung durch Passivrauchen geht zurück, ist aber immer noch zu hoch
- Die Bekämpfung des Rauchens in der EU
- Die Kommission ruft dazu auf, bis zum Jahr 2012 ein rauchfreies Europa zu schaffen
- Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission zu rauchfreien Umgebungen