Beschlussfassungsverfahren
Im Bestreben um eine Einigung über die beiden Entwürfe zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren hat die Kommission im Wege der vorgesehenen Annahmeverfahren gleichzeitig mit den für Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel zuständigen Fachleuten und Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet.
In der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel am 12. und 13. Dezember 2017 zu den EU-Rechtsvorschriften über Pestizide befürworteten die nationalen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten den Entwurf einer neuen Verordnung zur Festlegung von Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über Pestizide. Weder der Rat noch das Europäische Parlament hatten während des Prüfungszeitraums, der am 9. April 2018 endete, Einwände gegen die vorgeschlagenen Kriterien. Die Kommission nahm die Kriterien am 19. April 2018 an.
Die Kriterien für Pflanzenschutzmittel sind veröffentlicht und traten am 10. Mai 2018 in Kraft. Sie gelten seit dem 10. November 2018 für alle neuen und bestehenden Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln.
- Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission vom 19. April 2018
- Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission
- Beschlussfassungsverfahren bezüglich der Kriterien für Pflanzenschutzmittel
Am 4. September 2017 nahm die Kommission eine delegierte Verordnung über wissenschaftliche Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren bei Biozidprodukten an. Weder der Rat noch das Europäische Parlament hatten während des Prüfungszeitraums, der am 4. November 2017 endete, Einwände gegen die delegierte Verordnung.
Die Kriterien für in Biozidprodukten verwendete Stoffe sind veröffentlicht und traten am 7. Dezember 2017 in Kraft. Sie gelten ab dem 7. Juni 2018 für alle neuen und bestehenden Anwendungen von in Bioziden verwendeten Stoffen.
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission vom 4. September 2017
- Beschlussfassungsverfahren bezüglich der Kriterien für Biozidprodukte
Zu den Kriterien fand am 18. Oktober 2016 und am 26. Oktober 2017 ein Schriftwechsel zwischen EU-Kommissar Andriukaitis und dem Vorsitzenden des ENVI-Ausschusses (Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) des Europäischen Parlaments statt.
Anwendung der Kriterien
Ein Leitliniendokument für die Bestimmung von Stoffen mit endokrinschädigenden Eigenschaften in Pestiziden und Bioziden ist jetzt verfügbar (7. Juni 2018).
Verfasst wurden die Leitlinien von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit Unterstützung durch die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC).
- Mitteilung der Kommission zur Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Leitlinien
- Leitliniendokument (7. Juni 2018)
- Mandat
- Addendum zum Mandat
- Von EFSA und ECHA veröffentlichtes Grundlagenpapier zu den Leitlinien (20. Dezember 2016)
- Öffentliche Konsultation zum Leitlinienentwurf (vom 7. Dezember 2017 bis zum 31. Januar 2018)
Folgenabschätzung
Bevor die Europäische Kommission Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren im Zusammenhang mit der Verordnung über Pflanzenschutzmittel und der Verordnung über Biozidprodukte vorgelegt hat, führte sie eine umfassende Folgenabschätzung durch, um die verschiedene Optionen für die Festlegung der Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren zu analysieren.
- Der Fahrplan für die Folgenabschätzung wurde im Juni 2014 veröffentlicht.
- Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation vom 26. September 2014 bis zum 16. Januar 2015 gingen 27 000 Beiträge ein. Alle nichtvertraulichen Beiträge wurden am 2. Februar 2015 veröffentlicht. Der Bericht über die Konsultation wurde am 24. Juli 2015 veröffentlicht.
- Die Folgenabschätzung wurde zusammen mit ihrer Zusammenfassung im Juni 2016 veröffentlicht.
- Eine Studie‚ in der untersucht wurde, welche Chemikalien bei den verschiedenen Optionen für die Kriterien als endokrine Disruptoren eingestuft würden, wurde als erster Beitrag zur Folgenabschätzung herangezogen. Ein unabhängiger externer Auftragnehmer wandte eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Kommission entwickelte Methode zur Überprüfung der verfügbaren Daten von etwa 600 Chemikalien an.
Dialog mit den interessierten Kreisen
Im Rahmen der Folgenabschätzung führte die Europäische Kommission während des gesamten Verfahrens zur Festlegung der Kriterien einen offenen und transparenten Dialog mit interessierten Kreisen und anderen politischen Entscheidungsträgern. Unter anderem wurden folgende Veranstaltungen organisiert:
- Präsentation der Entwürfe der Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren durch eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Beratenden Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit
- Technische Sitzung zur Methodik der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Überprüfung von Chemikalien
- Eintägige Konferenz zu Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren
- Drei Rundtischgespräche unter Beteiligung von interessierten Kreisen, EU-Mitgliedstaaten und Mitgliedern des Europäischen Parlaments