Wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird, können sich Infektionskrankheiten rasch ausbreiten. Bei einem grenzüberschreitenden Ausbruch müssen Maßnahmen schnell, gezielt und koordiniert erfolgen. Auch chemische Bedrohungen oder Umweltkatastrophen wie Vulkanausbrüche können rasch die Grenzen eines einzigen Landes überschreiten oder nationale Reaktionskapazitäten überfordern.
Die Rolle der EU bei der Bewältigung von Gesundheitskrisen besteht in der Koordinierung. Die spezifischen Gesundheitsmaßnahmen fallen weiterhin in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen. Dabei werden Faktoren wie die nationale epidemiologische Lage, gesellschaftliche Struktur und Kapazität des Gesundheitswesens vor Ort berücksichtigt.
Die Kommission arbeitet über den Gesundheitssicherheitsausschuss eng mit allen EU-Ländern zusammen und sorgt so für ein einheitliches und gut koordiniertes Vorgehen. Sie kann auf EU-Ebene Instrumente zur direkten Unterstützung der Mitgliedstaaten mobilisieren, zum Beispiel gemeinsame Beschaffung.
Die Corona-Pandemie war eine schwere Gesundheitskrise, die umfassende, koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene erforderte. Weitere Beispiele für eine EU-weite Koordinierung sind die Reaktion auf den Hantavirus-Ausbruch 2026 und auf den Ebola-Ausbruch 2026.
Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf EU-Ebene
Im Falle einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Bedrohung, die die öffentliche Gesundheit in der Europäischen Union gefährdet (einschließlich Pandemiesituationen), kann die Europäische Kommission eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene feststellen.
Vor der Feststellung berücksichtigt die Kommission etwaige Gutachten des ECDC, anderer einschlägiger Agenturen oder Einrichtungen der Union oder des gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 eingesetzten Beratenden Ausschusses.
Die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene kann die Einführung folgender Maßnahmen bewirken:
- Maßnahmen im Zusammenhang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2022/123 zu einer verstärkten Rolle der EMA
- Mechanismen zur Beobachtung der Verknappung medizinischer Gegenmaßnahmen sowie zu deren Entwicklung, Beschaffung, Verwaltung und Einsatz
- Aktivierung der Unterstützung durch das ECDC zur Mobilisierung und zum Einsatz der EU-Gesundheits-Taskforce
- Aktivierung der Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)
Vor der Feststellung wird die Kommission zudem ihre Analyse des Ausbruchs an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weitergeben und sie über die geplante Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene informieren.
Gesundheitssicherheitsausschuss
Schnelle Reaktionen auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren werden vom EU-Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) auf EU-Ebene koordiniert. Es ist ein wichtiges Forum für den Austausch von Informationen zu von jedem Land durchgeführten Maßnahmen, und um gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Vorsorge, Einsatzplanung sowie Risiko- und Krisenkommunikation zu planen.
Der HSC tritt regelmäßig, bei Bedarf sowie auf Ersuchen der Europäischen Kommission oder eines EU-Landes zusammen. Die Kommission führt den Vorsitz des Ausschusses. Während der Hochphasen der Corona-Pandemie fanden wöchentliche Sitzungen statt.
Der HSC arbeitet auf hoher Ebene und in Arbeitsgruppen. Er setzt sich aus Vertreter*innen der Gesundheitsbehörden der EU-Länder zusammen. Die EWR-Länder, Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer können mit Beobachterstatus teilnehmen.
Insbesondere zu den HSC-Sitzungen zu COVID-19 wurden regelmäßig auch Nicht-EU-Länder wie die Länder des Westbalkans und die Ukraine als Beobachter eingeladen, um die Zusammenarbeit zu stärken.
Sobald ein EU-Land aufgrund einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergreifen möchte, muss es die anderen EU-Länder und die Kommission vorab über deren Art, Zweck und Umfang informieren, es sei denn, diese Maßnahmen müssen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit unverzüglich beschlossen werden.
Mit der Verordnung (EU) 2022/2371 wurde die Rolle des HSC weiter gestärkt, indem er ermächtigt wurde,
- Stellungnahmen und Leitlinien – auch zu spezifischen Reaktionsmaßnahmen – für eine bessere Koordinierung der EU-Reaktion auf gesundheitliche Notlagen zu verabschieden,
- Mitteilungen und Empfehlungen zur Überwachung zu verabschieden, die an die Mitgliedstaaten, das ECDC und die Kommission gerichtet sind.
Vertreter*innen der nationalen Gesundheitsbehörden beraten mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss und der Kommission über die Koordinierung
- nationaler Maßnahmen zur Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, einschließlich Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung,
- der Risiko- und Krisenkommunikation mit der Öffentlichkeit und den Beschäftigten im Gesundheitswesen, wobei die jeweiligen nationalen Bedürfnisse und Charakteristiken berücksichtigt werden,
- der Annahme von Stellungnahmen und Leitlinien, unter anderem zu spezifischen Reaktionsmaßnahmen,
- der Unterstützung der Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen.
Im Falle einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr, die die nationalen Reaktionskapazitäten überfordert, kann ein betroffener Mitgliedstaat im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union andere Mitgliedstaaten um Unterstützung ersuchen.
- Sitzungen des Gesundheitssicherheitsausschusses
- Geschäftsordnung
- Liste der im Gesundheitssicherheitsausschuss vertretenen Behörden
Risiko- und Krisenkommunikation
Ein grundlegender Aspekt der Krisenreaktion ist die klare und effiziente Information und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Bei einem Ausbruch unterstützt die EU die Mitgliedstaaten bei der Risikokommunikation, schreibt jedoch keine einheitlichen Meldungen vor. Die Rolle der Kommission besteht vielmehr darin, die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten dergestalt zu gewährleisten, dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Angehörigen der Gesundheitsberufe kohärent und konsistent erfolgt.
Bessere Vorbereitung auf Gesundheitskrisen durch gemeinsame Beschaffung
Ein zentraler Aspekt des EU-Rahmens für das Gesundheitskrisenmanagement ist die Sicherstellung der Verfügbarkeit von und des Zugangs zu medizinischen Gegenmaßnahmen. Die gemeinsame Beschaffung ermöglicht den gemeinschaftlichen und koordinierten Kauf wichtiger medizinischer Hilfsgüter. Sie erhöht die Bereitschaft für Gesundheitskrisen, indem sie den gerechten Zugang, die Verteilung und die Versorgungssicherheit für die EU und ihre Partnerländer verbessert.
Dieser Ansatz wurde ursprünglich im Rahmen der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung festgelegt und kürzlich durch weitere auf Unionsebene geschaffene Mechanismen für die Entwicklung, Bevorratung, Verteilung und Spende medizinischer Gegenmaßnahmen verstärkt. Er spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung des Rahmens der EU für die Gesundheitssicherheit und trägt zu einer koordinierten Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren bei.
Technische Arbeitsgruppe zu Corona-Tests
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss im Mai 2021 eine technische Arbeitsgruppe zu COVID-19-Tests eingerichtet, in der Experten aus den 27 EU-Ländern und Norwegen sowie Vertreter der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der Gemeinsamen Forschungsstelle und des ECDC zusammenarbeiten.
Die technische Arbeitsgruppe prüft die Vorschläge der EU-Länder und Hersteller für Produkte, die in die gemeinsame EU-Liste der COVID-19-Antigentests aufgenommen werden sollen. Alle Antigentests in der gemeinsamen EU-Liste können für die Ausstellung des digitalen COVID-Zertifikats der EU verwendet werden.
Mehr zur technischen Arbeitsgruppe und zu ihren Tätigkeiten




