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Public Health

Krisenmanagement

Wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird, können sich Infektionskrankheiten rasch ausbreiten. Bei einem grenzüberschreitenden Ausbruch müssen Maßnahmen schnell, zielgerichtet und koordiniert erfolgen. Auch chemische Bedrohungen oder Umweltkatastrophen wie Vulkanausbrüche können rasch die Grenzen eines einzigen Landes überschreiten oder nationale Reaktionskapazitäten überfordern.

Die Rolle der EU bei der Bewältigung von Gesundheitskrisen besteht hauptsächlich in der Koordinierung, während die spezifischen Gesundheitsmaßnahmen weiterhin in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen fallen. Dabei werden Faktoren wie die nationale epidemiologische Lage, gesellschaftliche Struktur und Kapazität des Gesundheitswesens vor Ort berücksichtigt.

Die Kommission arbeitet eng mit allen EU-Ländern zusammen, um eine kohärente und gut koordinierte Reaktion zu gewährleisten. Sie kann auf EU-Ebene Instrumente zur direkten Unterstützung der Mitgliedstaaten mobilisieren, zum Beispiel gemeinsame Beschaffung.

Die jüngste Pandemie, COVID-19, ist eine schwere Gesundheitskrise, die umfassende, koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene erfordert. Ein weiteres Beispiel für die Zusammenarbeit in der EU ist der Ebola-Ausbruch in Westafrika.

Gesundheitssicherheitsausschuss

Schnelle Reaktionen auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren werden vom Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) auf EU-Ebene koordiniert. Es ist ein wichtiges Forum für den Austausch von Informationen zu von jedem Land durchgeführten Maßnahmen, und um gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Vorsorge, Einsatzplanung sowie Risiko- und Krisenkommunikation zu planen.

Im Gesundheitssicherheitsausschuss sind die Gesundheitsbehörden der EU-Länder vertreten. Die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer können mit Beobachterstatus teilnehmen. Zu den HSC-Sitzungen zu COVID-19 werden Länder wie das Vereinigte Königreich, die Schweiz und die Ukraine explizit eingeladen, um die Zusammenarbeit zu verstärken.

Der HSC tritt regelmäßig zusammen sowie auf Anfrage der Kommission oder eines EU-Landes auch in besonderen Situationen. Die Kommission führt den Vorsitz des Ausschusses. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie fanden besonders zahlreiche Sitzungen statt.

Sobald ein EU-Land aufgrund einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergreifen möchte, muss es die anderen EU-Länder und die Kommission vorab über deren Art, Zweck und Umfang informieren, es sei denn, diese Maßnahmen müssen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit unverzüglich beschlossen werden.

Vertreter/innen der nationalen Gesundheitsbehörden beraten mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss und der Kommission über die Koordinierung

  • der nationalen Reaktionen auf die schwerwiegende, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr,
  • der Risiko- und Krisenkommunikation mit der Öffentlichkeit und den Beschäftigten im Gesundheitswesen und berücksichtigen dabei die jeweiligen nationalen Bedürfnisse und Charakteristiken.

Im Falle einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr, die die nationalen Reaktionskapazitäten überfordert, kann ein betroffener Mitgliedstaat im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union andere Mitgliedstaaten um Unterstützung ersuchen.

Arzneimittelversorgung bei Gefahr einer Pandemie

Droht eine Pandemie oder eine sehr ernste Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der Europäischen Union, kann die Europäische Kommission eine gesundheitliche Notlage erklären, woraufhin besondere Bestimmungen des EU-Arzneimittelrechts zur Anwendung kommen, mit denen eine Marktzulassung für Arzneimittel beschleunigt werden. Die Kommission kann auch ein beschleunigtes Verfahren für die Genehmigung von Impfstoffen gegen Influenza erwägen.

Die Europäische Kommission steht außerdem in ständigem Kontakt mit wichtigen Partnern wie dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Risiko- und Krisenkommunikation

Ein grundlegender Aspekt der Krisenreaktion ist die klare und effiziente Information und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Bei einem Ausbruch unterstützt die EU die Mitgliedstaaten bei der Risikokommunikation, schreibt jedoch keine einheitlichen Meldungen vor. Die Rolle der Kommission besteht vielmehr darin, die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten dergestalt zu gewährleisten, dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Angehörigen der Gesundheitsberufe kohärent und konsistent erfolgt.

Netz der Kommunikatoren

Der Gesundheitssicherheitsausschuss hat ein Netz von Kommunikatoren als Untergruppe eingerichtet, in dem Risikomanagementfachleute aus EU-Ländern, der Kommission und den EU-Agenturen zusammenkommen und sich mit den Kommunikationsaspekten einer Gesundheitskrise befassen.

Das Netz vereinfacht die Zusammenarbeit:

  • während einer Krise – durch Vereinfachung des Informationsaustauschs von Anfang an und durch Koordinierung nationaler Strategien und Methoden der Berichterstattung. Dadurch wird ein kohärenter und auf die nationalen Gegebenheiten zugeschnittener Ansatz gewährleistet.
  • langfristig – durch Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren der Kommunikation über Gesundheitsrisiken und -krisen sowie durch Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen.

Technische Arbeitsgruppe zu COVID-19-Tests

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss im Mai 2021 eine technische Arbeitsgruppe zu COVID-19-Tests eingerichtet, in der Experten aus den 27 EU-Ländern und Norwegen sowie Vertreter der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der Gemeinsamen Forschungsstelle und des ECDC zusammenarbeiten.

Die technische Arbeitsgruppe wird Folgendes erörtern:

  • Vorschläge für Aktualisierungen der gemeinsamen Liste der Antigen-Schnelltests, die vom HSC zu genehmigen sind
  • harmonisiertes Protokoll einschließlich gemeinsamer Kriterien für unabhängige Validierungsstudien zur Bewertung der klinischen Leistung von Antigen-Schnelltests

Mehr zur technischen Arbeitsgruppe und zu ihren Tätigkeiten