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Public Health

Bereitschafts- und Reaktionsplanung

Die Bereitschaftsplanung ist integraler Bestandteil des EU-Rahmens für Gesundheitssicherheit. Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung sind wesentliche Elemente für wirksames Monitoring, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.

Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union

Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 muss die Kommission einen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan für die Union ausarbeiten.  Dieser Plan wird von technischer Art sein und die operativen Bestimmungen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Vorsorge und Reaktion im Falle einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr, einschließlich antimikrobieller Resistenzen, darlegen.

Ziel ist es, eine wirksame und koordinierte Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten/des EWR zu unterstützen.

Die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, im Gesundheitssicherheitsausschuss miteinander zusammenzuarbeiten und sich mit der Kommission abzustimmen, um eine größtmögliche Kohärenz mit dem Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union zu erzielen.

Der Plan enthält außerdem Elemente der grenzüberschreitenden interregionalen Vorsorge zur Unterstützung abgestimmter, sektorenübergreifender und grenzüberschreitender Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Dabei werden auch die für Überwachung, Tests, Kontaktnachverfolgung, Labors, Schulung des Personals in der Gesundheitsversorgung und spezialisierte Behandlung oder Intensivpflege in benachbarten Regionen verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt.

Koordination der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung

Parallel dazu berichten die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 über die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung auf nationaler und gegebenenfalls auch auf regionaler Ebene. Diese Berichte umfassen Informationen zu folgenden Punkten:

  • Umsetzung der im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO erwarteten Kapazitäten, 
  • Interoperabilitätsvereinbarungen zwischen dem Gesundheitssektor und anderen kritischen Sektoren,
  • Governance, Kapazitäten und Ressourcen, 
  • nationale Notfallpläne für die Reaktion auf Epidemien, 
  • antimikrobielle Resistenzen, therapieassoziierte Infektionen und andere schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, 
  • Maßnahmen, die gegen die festgestellten Mängel ergriffen wurden,
  • gegebenenfalls grenzüberschreitende interregionale und sektorübergreifende Aspekte.

Darüber hinaus umfassen die EU-Maßnahmen zur Stärkung der Abwehrbereitschaft regelmäßige Übungen zum Test bestehender Verfahren im Rahmen der Vorsorgepläne der EU und der Mitgliedstaaten.

Im Rahmen des EU-Gesundheitsprogramms wird Unterstützung durch Schulungen, Übungen und den EU-weiten Austausch von Erfahrungen, Leitlinien und Verfahren angeboten.

So können die nationalen Behörden und Institutionen mit der Kommission und untereinander zusammenarbeiten und im Falle einer sich rasch entwickelnden Krise Informationen austauschen.

Die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) verwaltet seit 2003 Projekte zur Notfallvorsorge und -reaktion.

Gemeinsame Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen: angemessene Vorbereitung

Der Ausbruch der H1N1-Influenzapandemie im Jahr 2009 verdeutlichte Unzulänglichkeiten hinsichtlich des gerechten Zugangs und der Kaufkraft der EU-Länder bei der Beschaffung von Impfstoffen und anderen Arzneimitteln gegen die Grippe.

Der Rat hatte die Europäische Kommission aufgefordert, einen Mechanismus für die gemeinsame Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen zu entwickeln, mit dem in Zukunft Zugang und Verteilung pandemischer Influenzaimpfstoffe fair und gleichberechtigt organisiert werden können.

Die Kommission genehmigte am 10. April 2014 die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung bei medizinischen Gegenmaßnahmen. Bis Juli 2024 ist diese Vereinbarung bereits von 38 Ländern unterzeichnet worden, darunter alle EU- und EWR-Länder, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien, Serbien, Kosovo* und das Vereinigte Königreich.

Mit der Vereinbarung wird ein freiwilliges System geschaffen, das es den teilnehmenden Ländern und den EU-Institutionen ermöglicht, gemeinsam medizinische Gegenmaßnahmen für verschiedene Arten grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen zu beschaffen, zum Beispiel Impfstoffe, Virostatika und andere Behandlungen.

Die Vereinbarung legt die praktische Organisation der Verfahren für die gemeinsame Beschaffung fest,

  • bestimmt die konkreten Vorkehrungen für dieses Verfahren,
  • erläutert den Entscheidungsprozess hinsichtlich der Verfahrensschritte
  • und organisiert die Bewertung der Angebote sowie die Vertragsvergabe.

Ziel ist es, die Bereitschaft der Mitgliedstaaten betreffend die Eindämmung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen zu verbessern, indem ein gerechterer Zugang zu spezifischen medizinischen Gegenmaßnahmen und eine erhöhte Versorgungssicherheit sowie ausgewogenere Preise für die beteiligten Mitgliedstaaten ermöglicht werden.

Ein großer Erfolg für die öffentliche Gesundheit und die grenzübergreifende Bereitschaftsplanung war im März 2019 die Unterzeichnung von Rahmenverträgen über die Herstellung und Lieferung von Influenzapandemie-Impfstoffen durch die Kommission und durch mehrere EU-Länder, die zusammen über die Hälfte der europäischen Bevölkerung repräsentieren.

Verfahren zur gemeinsamen Beschaffung waren auch bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie von größter Bedeutung.

Hunderte von Verträgen mit einem Gesamtwert von fast 13 Milliarden Euro haben gewährleistet, dass bis zu 36 Teilnehmerländer Zugang zu den wichtigsten innovativen Therapeutika sowie Schutz- und medizinischer Ausrüstung im Einklang mit der EU-Politik zu Tests und Impfungen haben.

Aktuelle Informationen über gemeinsame Beschaffungen im Rahmen dieses Mechanismus finden Sie auf der Website der Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen.

*Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

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