Benannte Stellen für Medizinprodukte - Europäische Kommission
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Public Health

Benannte Stellen für Medizinprodukte

Was ist eine Benannte Stelle und was tut sie?

Eine Benannte Stelle ist eine von einem EU-Mitgliedstaat (oder nach besonderen Vereinbarungen von anderen Ländern) mit der Konformitätsprüfung von Produkten vor ihrem Inverkehrbringen beauftragte Organisation.

Diese Stellen sind befugt, die Aufgaben wahrzunehmen, die mit den in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Verfahren zur Konformitätsbewertung verbunden sind, wenn eine Intervention Dritter ansteht.

Benennung einer Benannten Stelle

Um benannt zu werden, muss eine Bewerberorganisation spezifische Anforderungen in Bezug auf organisatorische Aspekte, Qualitätsmanagement, Ressourcen und Verfahren erfüllen, die von den für Benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden unter Einbeziehung anderer europäischer Sachverständiger überprüft werden.

Die Kommission veröffentlicht eine Liste dieser Benannten Stellen im NANDO-Informationssystem. Die Informationen können nach Rechtsvorschriften gefiltert werden; um zum Beispiel Folgendes zu ermitteln:

Zusätzliche Informationen über das Benennungsverfahren und andere, die Benannten Stellen betreffende Aspekte:

Überwachung Benannter Stellen

Nach Artikel 44 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/745 und Artikel 40 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/746 müssen die Zusammenfassungen der jährlichen Berichte der Mitgliedstaaten über ihre Überwachungstätigkeiten und Vor-Ort-Bewertungen in Bezug auf die Benannten Stellen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Zusammenfassungen der Berichte der einzelnen Mitgliedstaaten finden sich nach Jahren geordnet in nachstehender Tabelle, beginnend mit dem Jahr 2023.

Liste der Standardgebühren der Benannten Stelle

Gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte und Artikel 46 der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika erstellen die Benannten Stellen Listen ihrer Standardgebühren für die von ihnen durchgeführten Konformitätsbewertungstätigkeiten und machen diese Listen öffentlich zugänglich.

Koordinierungsgruppe Benannter Stellen – NBCG-Med

Im Einklang mit Artikel 49 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte und Artikel 45 der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika wurde eine Koordinierungsgruppe für Benannte Stellen (NBCG-Med) im Bereich Medizinprodukte eingerichtet.