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Public Health

Organspenden werden zwar verstärkt in der medizinischen Behandlung eingesetzt, bleiben jedoch vor allem aufgrund des Mangels an verfügbaren Organen begrenzt.

Das am häufigsten transplantierte Organ sind Nieren – diese können Patientinnen und Patienten mit einer Nierenerkrankung im Endstadium helfen. Andere häufig transplantierte Organe sind unter anderem Leber, Lunge und Herz, aber auch der Dünndarm und die Bauchspeicheldrüse können transplantiert werden. Zudem werden ständig neue Transplantationsarten entwickelt.

Nach dem Tod können sämtliche Organe gespendet werden. Lebendspenden sind hingegen nur für eine Niere und einen Teil der Leber möglich.

Die Europäische Kommission leistet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zu Substanzen menschlichen Ursprungs vor allem im Rahmen von Projekten oder gemeinsamen Aktionen mit den nationalen Behörden. Mit den Maßnahmen wird die Verpflichtung der EU zu Sicherheit und Qualität gestützt, es können aber auch andere politische Prioritäten unterstützt werden, etwa eine bessere Verfügbarkeit von Substanzen menschlichen Ursprungs oder eine höhere Effizienz der Gesundheitssysteme, die Anreize für Spende und Bereitstellung schaffen.

Die Europäische Kommission hat die nationalen zuständigen Behörden durch die Vereinfachung des wechselseitigen Informationsaustauschs unterstützt, wozu auch die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vor allem während der COVID-19-Krise gehörten. Die Europäische Kommission plant weitere eigene Maßnahmen zur Unterstützung des Sektors Organe, vor allem in zwei Bereichen:

  1. Unterstützung der EU-Länder und Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten Berichtspflicht.
  2. Unterstützung des Sektors durch EU4Health-Zuschüsse und Finanzhilfen für Sachverständigengremien.
     
Infographic - Organs

Rechtsvorschriften

Der rechtliche Rahmen mit den Standards für Organtransplantationen ist in der Richtlinie 2010/53/EU, der sogenannten EU-Organrichtlinie, festgelegt.

Diese Richtlinie enthält die Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe. Sie umfasst alle Stufen des Transplantationsprozesses von der Spende über die Bereitstellung, Testung und Handhabung bis zur Verteilung.

Um die Umsetzung dieses Basisrechtsakts zu unterstützen, hat die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden in der EU die Richtlinie 2012/25/EU der Kommission über die Informationsverfahren für den Austausch von zur Transplantation bestimmten Organen zwischen den EU-Ländern vorgeschlagen und verabschiedet.

Zu dem Vorschlag der Kommission für die Organrichtlinie wurde auch eine Folgenabschätzung durchgeführt. Die Entschließung 2007/2210, die Schlussfolgerungen Nr. 15332/07 SAN des Rates zum Thema Organspende und -transplantation, die Mitteilung KOM(2007) 275 der Kommission und die Konsultation zu Organspenden und Transparenz bilden die Grundlage für die bestehenden Rechtsvorschriften.

Leitlinien

In enger Zusammenarbeit mit Fachgremien wie dem Europarat und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erarbeitet die Europäische Kommission praktische Leitlinien, um die Transplantationszentren und Beschaffungsorganisationen bei der Umsetzung dieses verbindlichen Rechtsrahmens zu unterstützen.

Koordinierung und Umsetzung

Die nationalen zuständigen Behörden sind für die Umsetzung der in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen verantwortlich. Die Europäische Kommission hält regelmäßig Sitzungen mit den Behörden ab, um die Kommunikation und den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern und sich auf eine einheitliche Umsetzung der Richtlinien zu verständigen.

Auf der Grundlage regelmäßiger Befragungen der zuständigen Behörden verfasst die Europäische Kommission Berichte über den derzeitigen Stand bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften.

Gelegentlich nehmen die zuständigen nationalen Behörden eine Erklärung zu einem Thema von gemeinsamem Interesse an:

Aktionsplan

Europäischer Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009–2015): Durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten können die EU-Länder dem Organmangel begegnen, die Transplantationssysteme stärken sowie Qualität und Sicherheit der Transplantationsprodukte verbessern. Mit dem Aktionsplan wurde eine gemeinsame Ausrichtung für die EU-Länder bei der Stärkung ihrer nationalen Transplantationstätigkeiten festgelegt und eine Grundlage für zahlreiche von der EU geförderte Maßnahmen geschaffen. Über die Laufzeit des Aktionsplans (2009-2015) konnten in den EU-Ländern jährlich 4600 zusätzliche Transplantationen durchgeführt werden.