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Public Health

Instrumentarium für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Dieses Instrumentarium enthält Informationen über den Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung; es umfasst sowohl die Richtlinie 2011/24/EU als auch die Verordnungen über die soziale Sicherheit (EG) 883/2004 und 987/2009. Das Instrumentarium ist in zwei Teile gegliedert: einer für Patientinnen und Patienten und einer für die nationalen Kontaktstellen. Im Rahmen der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung haben Patienten das Recht, Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen EU/EWR-Land in Anspruch zu nehmen und die Kosten in ihrem Heimatland übernehmen zu lassen, wenn sie dort versichert sind.

Dieses Instrumentarium ist für Patientinnen und Patienten und die nationalen Kontaktstellen bestimmt, die in jedem EU-Land eingerichtet wurden, um Menschen zu beraten, die sich in einem anderen EU-Land medizinisch versorgen lassen wollen. Es steht den nationalen Kontaktstellen frei, das Instrumentarium einzusetzen. Sein Wortlaut darf kopiert und auf der Website der nationalen Kontaktstellen veröffentlicht werden. Bei seiner Anwendung muss der Kontext der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und der Organisation des nationalen Gesundheitswesens Rechnung berücksichtigt werden.

Handbuch für nationale Kontaktstellen

Dieser Teil des Instrumentariums konzentriert sich darauf, wie die nationalen Kontaktstellen ihre Kommunikation mit Patienten verbessern können, indem sie sie klar und eingängig über alle Aspekte des Zugangs zu medizinischer Versorgung im Ausland informieren.

Folgende Dokumente des Instrumentariums sind für die nationalen Kontaktstellen bestimmt:

Handbuch für Patienten

Informationen für Patienten über ihr Recht auf medizinische Diagnose und Behandlung oder ihr Recht, eine Verschreibung in einem anderen EU/EWR-Land zu verwenden, oder die Kosten für Gesundheitsdienstleistungen im Ausland in ihrem Heimatland übernehmen zu lassen, wenn sie dort versichert sind. Im Handbuch werden alle Situationen erklärt, in denen die Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung angewendet werden kann.

Nachstehende Dokumente bieten weitere Informationen für Patienten, die sich ein einem anderen EU-Land medizinisch versorgen lassen wollen: